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Schon abmahnwürdige Wörter GEZählt?
Was die GEZ derzeit treibt, hat es nur knapp in das Sommerloch geschafft.
Ausgerechnet ein "Unternehmen", welches sich u.a. verbrecherischer Mittel bedient, um sich unrechtmäßig Zugang zu Privatwohnungen zu verschaffen¹, an Dreistigkeit also kaum zu überbieten ist, mahnt die Betreiber einer Informationsseite ab, da sie "Irreführende und falsche Begriffsverwendung" auf ihren Seiten verwende. Ausgerechnet der Laden, der sogar öffentlich propagiert, dass seine MItarbeiter im gewerbsmäßigen Stil irreführende und falsche Tatsachenbehauptungen (um die es in der Abmahnung übrigens auch geht) verwenden. (Nebenbei: Hängen die GEZ-Plakate eigentlich noch, auf denen vier junge Frauen abgebildet sind nebst dem Satz "Eine dieser netten Damen arbeitet für uns - nur wir wissen, welche"?)
Zumindest das ZDF hat sich implizit von den neuerlichen Dreistigkeiten der GEZ distanziert: "die GEZ ist nicht vom ZDF beauftragt." Ansonsten halten sich die Öffentlich-Rechtlichen in dieser Sache bedeckt, bzw. wiegeln wie die ARD in Abstimmung mit der GEZ eher ab. Doch auch in der Politik sind kritische Stimmen zu den aktuellen GEZ-Eskapaden zu hören. So sagte der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, "wie auch immer das Abmahnschreiben rechtlich zu beurteilen ist, aus politischer Sicht ist es eine Absurdität."
"Absurd" ist auch der mildeste Begriff, der mir zu den Umformulierungen einfällt, die die GEZ den Betreibern von akademie.de nahelegt.
Hier die von akademie.de freundlicherweise veröffentlichte Liste der beanstandeten Begriffe nebst GEZ-konformer Alternative:
(Ich hoffe, damit ein wenig den/die Server von akademie.de ein wenig entlasten zu können)
¹) Um diese Behauptung zu belegen, bevor die allseits geliebte Gebühreneinzugszentrale mir auch einen freundlichen Brief schickt: Es trug sich im Sommer 1996 in der niederrheinischen Kleinstadt Goch zu, dass an der Türe des Hauses, welches ich zu der Zeit gemeinsam mit meinem Vater bewohnte, ein GEZ-Mitarbeiter mittels Betätigung der Türklingel um Aufmerksamkeit suchte. Dieser gab sich jedoch nicht als ebensolcher aus, sondern behauptete, von den Stadtwerken zu kommen (ja, zumindest damals waren die noch nicht privatisiert) und irgendwas, das er mir nicht naeher erläutern konnte oder wollte (warum wohl?), an den Zählern für Gas, Strom und Wasser machen zu müssen. Untermalt wurde das Gesamtbild von einem verschlissenen Blaumann und irgendeinem Zettel mit einem Briefkopf (der den Schreiben der Stadtwerke im Übrigen so gar nicht ähnlich sah), der mir für den Bruchteil einer Sekunde unter die Nase gehalten wurde und dann auf Nimmerwiedersehen in den Untiefen des Blaumanns verschwand. Jedenfalls beharrte der vorgebliche Stadtbedienstete darauf, dass er dazu in die Wohnung müsse, obwohl ich ihm mehrfach versichert habe, dass sämtliche Zähler im Keller zu finden seien, und er dort gern unter meiner Aufsicht das erledigen könne, was er laut seinem Auftrag dort zu machen habe. Aufgrund seines hartnäckigen Beharrens darauf, dass er in den Wohnbereich müsse, habe ich diesem netten Herrn dann schlussendlich den Zutritt ins Haus verweigert.
Wenige Tage darauf flatterten zwei Schreiben der GEZ in unseren Briefkasten - eines an "Herrn Rae", sowie eines an "Herrn Costas" (Mein Vater hatte aus einem Scherz heraus "Rae & Costas" auf unser Klingelschild geschrieben, da ich zu der Zeit in einem griechischen Restaurant gekellnert hatte). Bis zu den Briefen dachte ich, dass das ein gewöhnlicher Verbrecher war, der wie ich die wenige Wochen zuvor ausgestrahlte Sendung von "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" gesehen hatte, wo eine ähnliche Masche vorgestellt wurde.
Ausgerechnet ein "Unternehmen", welches sich u.a. verbrecherischer Mittel bedient, um sich unrechtmäßig Zugang zu Privatwohnungen zu verschaffen¹, an Dreistigkeit also kaum zu überbieten ist, mahnt die Betreiber einer Informationsseite ab, da sie "Irreführende und falsche Begriffsverwendung" auf ihren Seiten verwende. Ausgerechnet der Laden, der sogar öffentlich propagiert, dass seine MItarbeiter im gewerbsmäßigen Stil irreführende und falsche Tatsachenbehauptungen (um die es in der Abmahnung übrigens auch geht) verwenden. (Nebenbei: Hängen die GEZ-Plakate eigentlich noch, auf denen vier junge Frauen abgebildet sind nebst dem Satz "Eine dieser netten Damen arbeitet für uns - nur wir wissen, welche"?)
Zumindest das ZDF hat sich implizit von den neuerlichen Dreistigkeiten der GEZ distanziert: "die GEZ ist nicht vom ZDF beauftragt." Ansonsten halten sich die Öffentlich-Rechtlichen in dieser Sache bedeckt, bzw. wiegeln wie die ARD in Abstimmung mit der GEZ eher ab. Doch auch in der Politik sind kritische Stimmen zu den aktuellen GEZ-Eskapaden zu hören. So sagte der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, "wie auch immer das Abmahnschreiben rechtlich zu beurteilen ist, aus politischer Sicht ist es eine Absurdität."
"Absurd" ist auch der mildeste Begriff, der mir zu den Umformulierungen einfällt, die die GEZ den Betreibern von akademie.de nahelegt.
Hier die von akademie.de freundlicherweise veröffentlichte Liste der beanstandeten Begriffe nebst GEZ-konformer Alternative:
1.) Falsche Einzelbegriffe
Hierzu zählt zunächst die Nutzung nicht existenter Begriffe, die offenbar nur dazu dient, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen.
Falsch:
Richtig:
GEZ-Gebühren
gesetzliche Rundfunkgebühren
GEZ für PC zahlen
gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-frei
von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Gebührenpflicht
gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht
GEZ-gebührenfrei
von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Rundfunkgebühr
gesetzliche Rundfunkgebühr
PC-"Wegelagerei-Gebühr" der GEZ
gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-Gebührenfahnder
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
GEZ-Fahnder
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
GEZ-Zwangsanmeldung
Begriff nicht existent, da bei einer gesetzlichen Gebührenpflicht keine Zwangsanmeldung möglich ist
GEZ-Anmeldung
gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte
GEZ-Abmeldung
gesetzlich vorgesehene Abmeldung der angemeldeten zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte
GEZ-Anschreiben
Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Brief
Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Briefserien
mehrere Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Gebührenbescheid
Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
GEZ-Widerspruchsbescheid
Widerspruchsbescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
GEZ-Antwortbogen
dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV
GEZ-Fälle
Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht
GEZ-Verweigerer
offenbar sind hiermit Schwarzseher und/oder -hörer gemeint
2.) Nicht auf die GEZ bezogene falsche Begriffe:
Daneben verwenden Sie folgende weitere falsche Begriffe:
Falsch:
Richtig:
PC-Rundfunkgebühren
gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
PC-Gebühr
gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Privatfahnder
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Gebührenjäger
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Gebührenhäscher
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Provisionsjäger
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Fangprämie
Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Kopfprämie
Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Jagdrevier des Gebührenfahnders
Bezirk des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Mitglied der Rundfunkgebührenzahler
Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht
(Ich hoffe, damit ein wenig den/die Server von akademie.de ein wenig entlasten zu können)
¹) Um diese Behauptung zu belegen, bevor die allseits geliebte Gebühreneinzugszentrale mir auch einen freundlichen Brief schickt: Es trug sich im Sommer 1996 in der niederrheinischen Kleinstadt Goch zu, dass an der Türe des Hauses, welches ich zu der Zeit gemeinsam mit meinem Vater bewohnte, ein GEZ-Mitarbeiter mittels Betätigung der Türklingel um Aufmerksamkeit suchte. Dieser gab sich jedoch nicht als ebensolcher aus, sondern behauptete, von den Stadtwerken zu kommen (ja, zumindest damals waren die noch nicht privatisiert) und irgendwas, das er mir nicht naeher erläutern konnte oder wollte (warum wohl?), an den Zählern für Gas, Strom und Wasser machen zu müssen. Untermalt wurde das Gesamtbild von einem verschlissenen Blaumann und irgendeinem Zettel mit einem Briefkopf (der den Schreiben der Stadtwerke im Übrigen so gar nicht ähnlich sah), der mir für den Bruchteil einer Sekunde unter die Nase gehalten wurde und dann auf Nimmerwiedersehen in den Untiefen des Blaumanns verschwand. Jedenfalls beharrte der vorgebliche Stadtbedienstete darauf, dass er dazu in die Wohnung müsse, obwohl ich ihm mehrfach versichert habe, dass sämtliche Zähler im Keller zu finden seien, und er dort gern unter meiner Aufsicht das erledigen könne, was er laut seinem Auftrag dort zu machen habe. Aufgrund seines hartnäckigen Beharrens darauf, dass er in den Wohnbereich müsse, habe ich diesem netten Herrn dann schlussendlich den Zutritt ins Haus verweigert.
Wenige Tage darauf flatterten zwei Schreiben der GEZ in unseren Briefkasten - eines an "Herrn Rae", sowie eines an "Herrn Costas" (Mein Vater hatte aus einem Scherz heraus "Rae & Costas" auf unser Klingelschild geschrieben, da ich zu der Zeit in einem griechischen Restaurant gekellnert hatte). Bis zu den Briefen dachte ich, dass das ein gewöhnlicher Verbrecher war, der wie ich die wenige Wochen zuvor ausgestrahlte Sendung von "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" gesehen hatte, wo eine ähnliche Masche vorgestellt wurde.
Geschrieben von Sven Grounsell
in Blödsinn, Geschmacklos, Sprache, Tagesgeschehen
am
Freitag, 24. August 2007 17:20
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