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Schon abmahnwürdige Wörter GEZählt?
Was die GEZ derzeit treibt, hat es nur knapp in das Sommerloch geschafft.
Ausgerechnet ein "Unternehmen", welches sich u.a. verbrecherischer Mittel bedient, um sich unrechtmäßig Zugang zu Privatwohnungen zu verschaffen¹, an Dreistigkeit also kaum zu überbieten ist, mahnt die Betreiber einer Informationsseite ab, da sie "Irreführende und falsche Begriffsverwendung" auf ihren Seiten verwende. Ausgerechnet der Laden, der sogar öffentlich propagiert, dass seine MItarbeiter im gewerbsmäßigen Stil irreführende und falsche Tatsachenbehauptungen (um die es in der Abmahnung übrigens auch geht) verwenden. (Nebenbei: Hängen die GEZ-Plakate eigentlich noch, auf denen vier junge Frauen abgebildet sind nebst dem Satz "Eine dieser netten Damen arbeitet für uns - nur wir wissen, welche"?)
Zumindest das ZDF hat sich implizit von den neuerlichen Dreistigkeiten der GEZ distanziert: "die GEZ ist nicht vom ZDF beauftragt." Ansonsten halten sich die Öffentlich-Rechtlichen in dieser Sache bedeckt, bzw. wiegeln wie die ARD in Abstimmung mit der GEZ eher ab. Doch auch in der Politik sind kritische Stimmen zu den aktuellen GEZ-Eskapaden zu hören. So sagte der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, "wie auch immer das Abmahnschreiben rechtlich zu beurteilen ist, aus politischer Sicht ist es eine Absurdität."
"Absurd" ist auch der mildeste Begriff, der mir zu den Umformulierungen einfällt, die die GEZ den Betreibern von akademie.de nahelegt.
Hier die von akademie.de freundlicherweise veröffentlichte Liste der beanstandeten Begriffe nebst GEZ-konformer Alternative:
(Ich hoffe, damit ein wenig den/die Server von akademie.de ein wenig entlasten zu können)
¹) Um diese Behauptung zu belegen, bevor die allseits geliebte Gebühreneinzugszentrale mir auch einen freundlichen Brief schickt: Es trug sich im Sommer 1996 in der niederrheinischen Kleinstadt Goch zu, dass an der Türe des Hauses, welches ich zu der Zeit gemeinsam mit meinem Vater bewohnte, ein GEZ-Mitarbeiter mittels Betätigung der Türklingel um Aufmerksamkeit suchte. Dieser gab sich jedoch nicht als ebensolcher aus, sondern behauptete, von den Stadtwerken zu kommen (ja, zumindest damals waren die noch nicht privatisiert) und irgendwas, das er mir nicht naeher erläutern konnte oder wollte (warum wohl?), an den Zählern für Gas, Strom und Wasser machen zu müssen. Untermalt wurde das Gesamtbild von einem verschlissenen Blaumann und irgendeinem Zettel mit einem Briefkopf (der den Schreiben der Stadtwerke im Übrigen so gar nicht ähnlich sah), der mir für den Bruchteil einer Sekunde unter die Nase gehalten wurde und dann auf Nimmerwiedersehen in den Untiefen des Blaumanns verschwand. Jedenfalls beharrte der vorgebliche Stadtbedienstete darauf, dass er dazu in die Wohnung müsse, obwohl ich ihm mehrfach versichert habe, dass sämtliche Zähler im Keller zu finden seien, und er dort gern unter meiner Aufsicht das erledigen könne, was er laut seinem Auftrag dort zu machen habe. Aufgrund seines hartnäckigen Beharrens darauf, dass er in den Wohnbereich müsse, habe ich diesem netten Herrn dann schlussendlich den Zutritt ins Haus verweigert.
Wenige Tage darauf flatterten zwei Schreiben der GEZ in unseren Briefkasten - eines an "Herrn Rae", sowie eines an "Herrn Costas" (Mein Vater hatte aus einem Scherz heraus "Rae & Costas" auf unser Klingelschild geschrieben, da ich zu der Zeit in einem griechischen Restaurant gekellnert hatte). Bis zu den Briefen dachte ich, dass das ein gewöhnlicher Verbrecher war, der wie ich die wenige Wochen zuvor ausgestrahlte Sendung von "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" gesehen hatte, wo eine ähnliche Masche vorgestellt wurde.
Ausgerechnet ein "Unternehmen", welches sich u.a. verbrecherischer Mittel bedient, um sich unrechtmäßig Zugang zu Privatwohnungen zu verschaffen¹, an Dreistigkeit also kaum zu überbieten ist, mahnt die Betreiber einer Informationsseite ab, da sie "Irreführende und falsche Begriffsverwendung" auf ihren Seiten verwende. Ausgerechnet der Laden, der sogar öffentlich propagiert, dass seine MItarbeiter im gewerbsmäßigen Stil irreführende und falsche Tatsachenbehauptungen (um die es in der Abmahnung übrigens auch geht) verwenden. (Nebenbei: Hängen die GEZ-Plakate eigentlich noch, auf denen vier junge Frauen abgebildet sind nebst dem Satz "Eine dieser netten Damen arbeitet für uns - nur wir wissen, welche"?)
Zumindest das ZDF hat sich implizit von den neuerlichen Dreistigkeiten der GEZ distanziert: "die GEZ ist nicht vom ZDF beauftragt." Ansonsten halten sich die Öffentlich-Rechtlichen in dieser Sache bedeckt, bzw. wiegeln wie die ARD in Abstimmung mit der GEZ eher ab. Doch auch in der Politik sind kritische Stimmen zu den aktuellen GEZ-Eskapaden zu hören. So sagte der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, "wie auch immer das Abmahnschreiben rechtlich zu beurteilen ist, aus politischer Sicht ist es eine Absurdität."
"Absurd" ist auch der mildeste Begriff, der mir zu den Umformulierungen einfällt, die die GEZ den Betreibern von akademie.de nahelegt.
Hier die von akademie.de freundlicherweise veröffentlichte Liste der beanstandeten Begriffe nebst GEZ-konformer Alternative:
1.) Falsche Einzelbegriffe
Hierzu zählt zunächst die Nutzung nicht existenter Begriffe, die offenbar nur dazu dient, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen.
Falsch:
Richtig:
GEZ-Gebühren
gesetzliche Rundfunkgebühren
GEZ für PC zahlen
gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-frei
von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Gebührenpflicht
gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht
GEZ-gebührenfrei
von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Rundfunkgebühr
gesetzliche Rundfunkgebühr
PC-"Wegelagerei-Gebühr" der GEZ
gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-Gebührenfahnder
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
GEZ-Fahnder
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
GEZ-Zwangsanmeldung
Begriff nicht existent, da bei einer gesetzlichen Gebührenpflicht keine Zwangsanmeldung möglich ist
GEZ-Anmeldung
gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte
GEZ-Abmeldung
gesetzlich vorgesehene Abmeldung der angemeldeten zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte
GEZ-Anschreiben
Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Brief
Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Briefserien
mehrere Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Gebührenbescheid
Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
GEZ-Widerspruchsbescheid
Widerspruchsbescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
GEZ-Antwortbogen
dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV
GEZ-Fälle
Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht
GEZ-Verweigerer
offenbar sind hiermit Schwarzseher und/oder -hörer gemeint
2.) Nicht auf die GEZ bezogene falsche Begriffe:
Daneben verwenden Sie folgende weitere falsche Begriffe:
Falsch:
Richtig:
PC-Rundfunkgebühren
gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
PC-Gebühr
gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Privatfahnder
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Gebührenjäger
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Gebührenhäscher
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Provisionsjäger
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Fangprämie
Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Kopfprämie
Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Jagdrevier des Gebührenfahnders
Bezirk des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Mitglied der Rundfunkgebührenzahler
Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht
(Ich hoffe, damit ein wenig den/die Server von akademie.de ein wenig entlasten zu können)
¹) Um diese Behauptung zu belegen, bevor die allseits geliebte Gebühreneinzugszentrale mir auch einen freundlichen Brief schickt: Es trug sich im Sommer 1996 in der niederrheinischen Kleinstadt Goch zu, dass an der Türe des Hauses, welches ich zu der Zeit gemeinsam mit meinem Vater bewohnte, ein GEZ-Mitarbeiter mittels Betätigung der Türklingel um Aufmerksamkeit suchte. Dieser gab sich jedoch nicht als ebensolcher aus, sondern behauptete, von den Stadtwerken zu kommen (ja, zumindest damals waren die noch nicht privatisiert) und irgendwas, das er mir nicht naeher erläutern konnte oder wollte (warum wohl?), an den Zählern für Gas, Strom und Wasser machen zu müssen. Untermalt wurde das Gesamtbild von einem verschlissenen Blaumann und irgendeinem Zettel mit einem Briefkopf (der den Schreiben der Stadtwerke im Übrigen so gar nicht ähnlich sah), der mir für den Bruchteil einer Sekunde unter die Nase gehalten wurde und dann auf Nimmerwiedersehen in den Untiefen des Blaumanns verschwand. Jedenfalls beharrte der vorgebliche Stadtbedienstete darauf, dass er dazu in die Wohnung müsse, obwohl ich ihm mehrfach versichert habe, dass sämtliche Zähler im Keller zu finden seien, und er dort gern unter meiner Aufsicht das erledigen könne, was er laut seinem Auftrag dort zu machen habe. Aufgrund seines hartnäckigen Beharrens darauf, dass er in den Wohnbereich müsse, habe ich diesem netten Herrn dann schlussendlich den Zutritt ins Haus verweigert.
Wenige Tage darauf flatterten zwei Schreiben der GEZ in unseren Briefkasten - eines an "Herrn Rae", sowie eines an "Herrn Costas" (Mein Vater hatte aus einem Scherz heraus "Rae & Costas" auf unser Klingelschild geschrieben, da ich zu der Zeit in einem griechischen Restaurant gekellnert hatte). Bis zu den Briefen dachte ich, dass das ein gewöhnlicher Verbrecher war, der wie ich die wenige Wochen zuvor ausgestrahlte Sendung von "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" gesehen hatte, wo eine ähnliche Masche vorgestellt wurde.
Geschrieben von Sven Grounsell
in Blödsinn, Geschmacklos, Sprache, Tagesgeschehen
am
Freitag, 24. August 2007 15:20
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Und nochmal Google
Ich suche nach einem passenden und griffigen Bild, um das Surreale, Groteske an dieser Nachricht zum Ausdruck zu bringen. Den Bock zum Gärtner machen ist zwar relativ nahe, aber es passt nicht... vielleicht sollte ich mich von den Standard-Metaphern lösen.
Ich glaube ich hab's: Das ist, als würde Innenminister Schäuble eindringlichst davor warnen, dass wir unsere informationelle Selbstbestimmung nur allzu leichtfertig aufs Spiel setzen würden und Gefahr liefen, zum Überwachungsstaat zu werden.
Ich glaube ich hab's: Das ist, als würde Innenminister Schäuble eindringlichst davor warnen, dass wir unsere informationelle Selbstbestimmung nur allzu leichtfertig aufs Spiel setzen würden und Gefahr liefen, zum Überwachungsstaat zu werden.
Geschrieben von Sven Grounsell
in Blödsinn, Tagesgeschehen, Technisches
am
Donnerstag, 5. Juli 2007 12:21
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Tags für diesen Artikel: 1984
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Schäuble dreht durch
Und wieder lässt George Orwell posthum von sich hören. Geht es nach dem Willen unseres geschätzten Innenministers, dann soll der Staat endlich das ganz legal durchführen dürfen, was in gewissem Maße Firmen wie Microsoft oder Google nachgesagt wird: (private) Daten von den PCs der Onlinegemeinde sammeln.
Nicht, dass allein vom technischen Aspekt her die Durchführbarkeit als solche schon höchst fragwürdig ist. Letztlich erst habe ich einen interessanten Artikel gelesen, dessen Link ich leider verlegt habe, warum das Konzept dieser "Online-Durchsuchungen" gerade in den relevanten Fällen aller Wahrscheinlichkeit ins Leere laufen dürfte. Es ging unter Anderem um die Frage der (notwendigen) klaren Abgrenzung, dass nur bundesdeutsche Nutzer erfasst werden, was sich schon bei der Nutzung eines Anonymisierungsproxys im Ausland als praktisch unmöglich erweisen dürfte. Und mal ganz ehrlich: Warum sollte ausgerechnet jemand, der Böses plant und sich dessen bewusst ist, dass er gegen die hiesigen Gesetze verstößt, auf die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, seine Anonymität zu wahren, verzichten?
Also ist mal wieder Karl Schmidt von nebenan der Dumme, der froh ist, "sein Internet" gerademal so bedienen zu können. Bei ihm wird nämlich unser Freund und Helfer anklopfen, weil er unbedarft rein aus Interesse die Google-Maschine [sic!] seiner Wahl mit den falschen Suchbegriffen gefüttert hat, oder weil er des Nachts sich einfach mal seinen sexuellen Bedürfnissen widmen möchte und unverhofft auf kinderpornografischen oder anderweitig juristisch anrüchigen Seiten landet.
Absolut unglaublich finde ich jedoch folgendes:
Soso, es ist also dummes Gerede, wenn Parteibuchinhaber aller Couleur versuchen, dem netten Herrn klarzumachen, dass er dabei ist, grundlegende Bürgerrechte, die aus gutem Grund im Grundgesetz verankert sind, schlichtweg zu ignorieren und sich darüber hinwegzusetzen. Wenn es nicht so traurig, beängstigend und bedenklich wäre, und der Herr Schäuble nicht soviel Macht innehätte, könnte das einer gewissen Komik nicht entbehren.
Da der Verfassungsschutz und andere regierungsnahe Organisationen bestimmt allein aufgrund von ein-zwei Stichworten im obigen Text auf mindestens diesen Artikel aufmerksam werden, kann ich auch gleich meine persönliche Ansicht bzw. Reaktion zum zitierten Abschnitt loswerden - vielleicht kommt es ja an (ja, die Hoffnung stirbt zuletzt):
Herr Schäuble, werden Sie ruhig unfreundlich zu mir, trotzdem denke ich, dass gerade Sie, dessen Aufgabe es unter Anderem sein sollte, die hiesige Verfassung (auch im Sinne der Bürger) zu schützen, der größte, gefährlichste und mächtigste Verfassungsfeind der Bundesrepublik Deutschland sind und nicht die, welche Sie vorgeben, mit diesen Maßnahmen bekämpfen zu wollen. Ja, ich bin der absoluten Überzeugung, dass Sie zumindest Verfassungsbruch planen - unter dem Deckmantel des Ihnen innewohnenden Amtes. Ob ich Ihnen im juristischen Sinne Amtsmissbrauch vorwerfen kann, entzieht sich leider meines derzeitigen Wissensstandes, aber in Bezug auf das, was meine persönliche Definition dieses Wortes betrifft, sind Sie dessen in vollem Umfang schuldig.
Nicht, dass allein vom technischen Aspekt her die Durchführbarkeit als solche schon höchst fragwürdig ist. Letztlich erst habe ich einen interessanten Artikel gelesen, dessen Link ich leider verlegt habe, warum das Konzept dieser "Online-Durchsuchungen" gerade in den relevanten Fällen aller Wahrscheinlichkeit ins Leere laufen dürfte. Es ging unter Anderem um die Frage der (notwendigen) klaren Abgrenzung, dass nur bundesdeutsche Nutzer erfasst werden, was sich schon bei der Nutzung eines Anonymisierungsproxys im Ausland als praktisch unmöglich erweisen dürfte. Und mal ganz ehrlich: Warum sollte ausgerechnet jemand, der Böses plant und sich dessen bewusst ist, dass er gegen die hiesigen Gesetze verstößt, auf die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, seine Anonymität zu wahren, verzichten?
Also ist mal wieder Karl Schmidt von nebenan der Dumme, der froh ist, "sein Internet" gerademal so bedienen zu können. Bei ihm wird nämlich unser Freund und Helfer anklopfen, weil er unbedarft rein aus Interesse die Google-Maschine [sic!] seiner Wahl mit den falschen Suchbegriffen gefüttert hat, oder weil er des Nachts sich einfach mal seinen sexuellen Bedürfnissen widmen möchte und unverhofft auf kinderpornografischen oder anderweitig juristisch anrüchigen Seiten landet.
Absolut unglaublich finde ich jedoch folgendes:
Als "dummes Gerede" habe der Bundesinnenminister den Vorwurf bezeichnet, sein Vorstoß zur Online-Ausspähungen von Verdächtigen sei unvereinbar mit dem Grundgesetz. "Ich werde unfreundlich, wenn mir Verfassungsbruch vorgeworfen wird", sagte Schäuble.
Soso, es ist also dummes Gerede, wenn Parteibuchinhaber aller Couleur versuchen, dem netten Herrn klarzumachen, dass er dabei ist, grundlegende Bürgerrechte, die aus gutem Grund im Grundgesetz verankert sind, schlichtweg zu ignorieren und sich darüber hinwegzusetzen. Wenn es nicht so traurig, beängstigend und bedenklich wäre, und der Herr Schäuble nicht soviel Macht innehätte, könnte das einer gewissen Komik nicht entbehren.
Da der Verfassungsschutz und andere regierungsnahe Organisationen bestimmt allein aufgrund von ein-zwei Stichworten im obigen Text auf mindestens diesen Artikel aufmerksam werden, kann ich auch gleich meine persönliche Ansicht bzw. Reaktion zum zitierten Abschnitt loswerden - vielleicht kommt es ja an (ja, die Hoffnung stirbt zuletzt):
Herr Schäuble, werden Sie ruhig unfreundlich zu mir, trotzdem denke ich, dass gerade Sie, dessen Aufgabe es unter Anderem sein sollte, die hiesige Verfassung (auch im Sinne der Bürger) zu schützen, der größte, gefährlichste und mächtigste Verfassungsfeind der Bundesrepublik Deutschland sind und nicht die, welche Sie vorgeben, mit diesen Maßnahmen bekämpfen zu wollen. Ja, ich bin der absoluten Überzeugung, dass Sie zumindest Verfassungsbruch planen - unter dem Deckmantel des Ihnen innewohnenden Amtes. Ob ich Ihnen im juristischen Sinne Amtsmissbrauch vorwerfen kann, entzieht sich leider meines derzeitigen Wissensstandes, aber in Bezug auf das, was meine persönliche Definition dieses Wortes betrifft, sind Sie dessen in vollem Umfang schuldig.
Geschrieben von Sven Grounsell
in Geschmacklos, Tagesgeschehen, Technisches
am
Freitag, 29. Juni 2007 21:21
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Fiktion und Realität
Hin und wieder beschämt es mich, Brite zu sein, z.B. wenn die königlichen Truppen nur allzu gehorsam und unkritisch dem Ruf der ehemailgen Kolonien jenseits des Großen Teiches folgen, oder auch wenn solche Nachrichten aus dem Heimatland George Orwells, dem Autor von 1984, kommen.
Dass auf der Insel massiv Überwachungskameras im öffentlichen Leben eingesetzt werden, war mir schon lange von meinen Familienbesuchen im Vereinten Königreich bekannt. Ich wusste auch davon, dass mittlerweile "interaktive" Kameras eingesetzt werden, mit denen Leute am Bildschirm direkt Passanten in der Nähe der Kameras ansprechen können.
Was ich nicht wusste ist, dass vier Fünftel der Bevölkerung letztere großangelegte staatliche Überwachungs-Aktion auch noch gutheißen. Ich frage mich, wie lange es dauern wird, bis wir uns im Zwiedenken üben müssen, unsere Vergangenheit einen staatlich kontrollierten Verlauf findet und unsere Sprache nur noch eine leere Hülse für die Illusion von Kommunikation ist.
Dass auf der Insel massiv Überwachungskameras im öffentlichen Leben eingesetzt werden, war mir schon lange von meinen Familienbesuchen im Vereinten Königreich bekannt. Ich wusste auch davon, dass mittlerweile "interaktive" Kameras eingesetzt werden, mit denen Leute am Bildschirm direkt Passanten in der Nähe der Kameras ansprechen können.
Was ich nicht wusste ist, dass vier Fünftel der Bevölkerung letztere großangelegte staatliche Überwachungs-Aktion auch noch gutheißen. Ich frage mich, wie lange es dauern wird, bis wir uns im Zwiedenken üben müssen, unsere Vergangenheit einen staatlich kontrollierten Verlauf findet und unsere Sprache nur noch eine leere Hülse für die Illusion von Kommunikation ist.
Geschrieben von Sven Grounsell
in Geschmacklos, Tagesgeschehen
am
Mittwoch, 6. Juni 2007 04:24
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