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Dauerhafte Einträge
...and Remember: Respect is Everything!
Nein, das wird kein Beitrag zum Spieleklassiker GTA2, sondern zu unserem just abhanden gekommenen Bundespräsidenten Horst Köhler.
Eines Vorweg: Ich enthalte mich bewusst und nachdrücklich einer Beurteilung seines Wirkens als Bundespräsident, sofern es nicht unmittelbar mit seinem Rücktritt bzw. der vom ihm selbst postulierten Begründung dafür zu tun hat.
Laut Spiegel Online führt er als Grund an, dass die Vorwürfe gegen seine Äußerungen, die er in unmittelbarem Kontext zum Bundeswehreinsatz in Afghanistanabgelassen getätigt hat, Respekt vor dem "höchsten Staatsamt" vermissen ließen.
Aha? Offenbar hat das nichts mit mangelndem Respekt vor diesem Amt zu tun, sich meiner Ansicht nach feige, mit eingekniffenem Schwanz wie ein begossener Pudel zurückzuziehen, nur weil die Leute da draußen sowas böses und [gar nicht] Abwegiges über ihn sagen.
Entschuldigung, Herr Köhler, aber Sie wurden in dieses "höchste Staatsamt" gewählt, weil die entsprechenden Menschen darauf vertraut haben, dass Sie die nötige Kompetenz, Kraft und Würde besitzen, dieses Amt auszufüllen. Und Sie mussten sich dieser Verantwortung bewusst sein, als Sie die Wahl angenommen haben.
Ihre heutige Reaktion allerdings legt den Verdacht nahe, dass Sie den nötigen Respekt vor diesem höchsten Staatsamt vermissen lassen, wenn Sie sich aus so selbstsüchtigen Gründen aus der Verantwortung stehlen. Wer hat je behauptet, dass es einfach sei, "an der Spitze" zu stehen, dass alle Ihnen und Ihren Worten kritiklos zu Füßen liegen werden? Von einem so hohen Würdenträger (man beachte das enthaltene Wort "Würde") erwarte ich ein gewisses Grundmaß an Gelassenheit und Souveränität (es heißt nicht umsonst "der Souverän"). So einen peinlichen Anlass hatte ich nicht erwartet, der mir die umfassende Bedeutung des Wortes "Fremdschämen" verdeutlicht.
Die Ironie an der Sache: Sie haben heute ein unerträgliches Maß an Inkompetenz für dieses Amt an den Tag gelegt, in der Art, wie Sie von Ihrem Amt zurückgetreten sind und damit im Grunde die einzig sinnvolle Konsequenz daraus gezogen haben. Da manifestiert sich beim Ausformulieren ein wahres Henne-Ei-Problem!
Eines Vorweg: Ich enthalte mich bewusst und nachdrücklich einer Beurteilung seines Wirkens als Bundespräsident, sofern es nicht unmittelbar mit seinem Rücktritt bzw. der vom ihm selbst postulierten Begründung dafür zu tun hat.
Laut Spiegel Online führt er als Grund an, dass die Vorwürfe gegen seine Äußerungen, die er in unmittelbarem Kontext zum Bundeswehreinsatz in Afghanistan
Aha? Offenbar hat das nichts mit mangelndem Respekt vor diesem Amt zu tun, sich meiner Ansicht nach feige, mit eingekniffenem Schwanz wie ein begossener Pudel zurückzuziehen, nur weil die Leute da draußen sowas böses und [gar nicht] Abwegiges über ihn sagen.
Entschuldigung, Herr Köhler, aber Sie wurden in dieses "höchste Staatsamt" gewählt, weil die entsprechenden Menschen darauf vertraut haben, dass Sie die nötige Kompetenz, Kraft und Würde besitzen, dieses Amt auszufüllen. Und Sie mussten sich dieser Verantwortung bewusst sein, als Sie die Wahl angenommen haben.
Ihre heutige Reaktion allerdings legt den Verdacht nahe, dass Sie den nötigen Respekt vor diesem höchsten Staatsamt vermissen lassen, wenn Sie sich aus so selbstsüchtigen Gründen aus der Verantwortung stehlen. Wer hat je behauptet, dass es einfach sei, "an der Spitze" zu stehen, dass alle Ihnen und Ihren Worten kritiklos zu Füßen liegen werden? Von einem so hohen Würdenträger (man beachte das enthaltene Wort "Würde") erwarte ich ein gewisses Grundmaß an Gelassenheit und Souveränität (es heißt nicht umsonst "der Souverän"). So einen peinlichen Anlass hatte ich nicht erwartet, der mir die umfassende Bedeutung des Wortes "Fremdschämen" verdeutlicht.
Die Ironie an der Sache: Sie haben heute ein unerträgliches Maß an Inkompetenz für dieses Amt an den Tag gelegt, in der Art, wie Sie von Ihrem Amt zurückgetreten sind und damit im Grunde die einzig sinnvolle Konsequenz daraus gezogen haben. Da manifestiert sich beim Ausformulieren ein wahres Henne-Ei-Problem!
Geschrieben von Sven Grounsell
in Geschmacklos, Tagesgeschehen
am
Montag, 31. Mai 2010 19:30
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Totgesagte leben einfach länger
Dass der Tod nicht zwangsläufig ein Grund sein muss, aus dem aktiven Leben und diversen Verträgen auszuscheiden, darüber habe ich ja bereits vor einer Weile berichtet.
Offensichtlich muss man nicht DSL-Anbieter sein, um auch Toten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Nein, es reicht auch, der Lohnsteuerhilfeverein, ein großer Automobilclub, oder auch lediglich der lokale Männergesangsverein zu sein, wie dieser Eintrag im frisch von mir entdeckten Bestatterweblog zeigt.
Schön zu sehen, dass man nicht der einzige ist, der auf diese Weise über den Tisch gezogen werden soll. Allerdings sehen so einige dieser Einrichtungen auch keinerlei Grund davon abzusehen, den ein oder anderen ehemaligen Vertragspartner auch posthum vor den Kadi zu zerren...
Über diesen Beitrag hinaus ist das Bestatterweblog übrigens auch ein sehr lesenswertes Blog, das zum Nachdenken, Schmunzeln und Aufregen anregt.
Offensichtlich muss man nicht DSL-Anbieter sein, um auch Toten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Nein, es reicht auch, der Lohnsteuerhilfeverein, ein großer Automobilclub, oder auch lediglich der lokale Männergesangsverein zu sein, wie dieser Eintrag im frisch von mir entdeckten Bestatterweblog zeigt.
Schön zu sehen, dass man nicht der einzige ist, der auf diese Weise über den Tisch gezogen werden soll. Allerdings sehen so einige dieser Einrichtungen auch keinerlei Grund davon abzusehen, den ein oder anderen ehemaligen Vertragspartner auch posthum vor den Kadi zu zerren...
Über diesen Beitrag hinaus ist das Bestatterweblog übrigens auch ein sehr lesenswertes Blog, das zum Nachdenken, Schmunzeln und Aufregen anregt.
Geschrieben von Sven Grounsell
in Blödsinn, Geschmacklos
am
Montag, 10. Dezember 2007 13:10
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China vor der Haustür
Jetzt sind wir also tatsächlich in Reich der Mitte angelangt.
Da erdreistet sich der Provider Arcor doch, in vorauseilendem Gehorsam und entgegen der eindeutigen Gesetzeslage und Rechtssprechung, einige Pornoseiten zu sperren.
Nicht, dass schon der nordrheinwestfälische Provider ish damit einen kleinen Skandal ausgelöst hat, als er Rotten.com und einige (neo)faschistische Seiten (darunter im Übrigen auch eine satirisch gestaltete Aufklärungsseite über Faschismus, soweit ich mich entsinne) auf Anweisung des damaligen Ministerpräsidenten sperrte. Diese Aufforderung zur Sperrung wurde übrigens damals soweit ich weiß auch als unzulässig befunden.
Anstatt aus der Geschichte zu lernen (das scheint in Deutschland sowieso ein ungern gesehenes Verhalten zu sein - warum sonst äußern sich Leute öffentlich zu dem Eklätchen um Eva Herman mit den Worten "Über diese Zeit spricht man einfach nicht"?), reagiert Arcor nun auf die Aufforderung eines gewerblichen Konkurrenten dieser Angebote nach eigener Auskunft "bis zur Klärung der Rechtsbewertung [...] freiwillig" mit der Sperre.
Achso? Das machen die chinesischen Provider sicherlich auch so, dass sie freiwillig bis zur rechtlichen Bewertung den Anweisungen ihrer Regierung folgen, indem sie sämtliche regime-kritischen oder -"gefährlichen" Seiten zensieren.
Erst wird der Bürger entmündigt, damit man es leichter hat, seine Meinung zu formen (oder gar BILDen) und damit in Zukunft solche feinen Herren Verfassungsfeinde wie unser Innenschäuble sich nicht einen Dreck um "ihr" Volk scheren müssen, sondern gleich einen Durchmarsch bis nach ganz Oben machen können.
Art. 5 GG: Eine Zensur findet nicht statt.
Zufall, dass auf der Seite http://dejure.org/gesetze/GG/5.html ausgerechnet diese Konstellation von Inhalt und Werbung zu sehen war?

PS: Dem Vernehmen nach lässt sich diese Sperre übrigens sehr leicht umgehen. Meine erste Überlegung ging in Richtung Proxy, aber es geht noch einfacher: Man gibt die IP-Adresse des Dienstes in die Adresszeile des Browsers ein, oder - der Königsweg - man trägt den Servernamen nebst zugehöriger IP in die lokale Lookup-Tabelle ein. Bei Linux und anderen UNIX-Derivaten wäre das die Datei /etc/hosts, die lediglich um eine Zeile im folgenden Format ergänzt wird:
Abspeichern, wie gewohnt die Adresse des Servers in den Browser speisen und los gehts.
Nachtrag: Wie Golem.de heute berichtet, gibt es keinerlei richterliche oder gesetzliche Anordnung dazu, sondern lediglich eine einfach Aufforderung eines (eher unkoscheren) Anbieters.
Da erdreistet sich der Provider Arcor doch, in vorauseilendem Gehorsam und entgegen der eindeutigen Gesetzeslage und Rechtssprechung, einige Pornoseiten zu sperren.
Nicht, dass schon der nordrheinwestfälische Provider ish damit einen kleinen Skandal ausgelöst hat, als er Rotten.com und einige (neo)faschistische Seiten (darunter im Übrigen auch eine satirisch gestaltete Aufklärungsseite über Faschismus, soweit ich mich entsinne) auf Anweisung des damaligen Ministerpräsidenten sperrte. Diese Aufforderung zur Sperrung wurde übrigens damals soweit ich weiß auch als unzulässig befunden.
Anstatt aus der Geschichte zu lernen (das scheint in Deutschland sowieso ein ungern gesehenes Verhalten zu sein - warum sonst äußern sich Leute öffentlich zu dem Eklätchen um Eva Herman mit den Worten "Über diese Zeit spricht man einfach nicht"?), reagiert Arcor nun auf die Aufforderung eines gewerblichen Konkurrenten dieser Angebote nach eigener Auskunft "bis zur Klärung der Rechtsbewertung [...] freiwillig" mit der Sperre.
Achso? Das machen die chinesischen Provider sicherlich auch so, dass sie freiwillig bis zur rechtlichen Bewertung den Anweisungen ihrer Regierung folgen, indem sie sämtliche regime-kritischen oder -"gefährlichen" Seiten zensieren.
Erst wird der Bürger entmündigt, damit man es leichter hat, seine Meinung zu formen (oder gar BILDen) und damit in Zukunft solche feinen Herren Verfassungsfeinde wie unser Innenschäuble sich nicht einen Dreck um "ihr" Volk scheren müssen, sondern gleich einen Durchmarsch bis nach ganz Oben machen können.
Art. 5 GG: Eine Zensur findet nicht statt.
Zufall, dass auf der Seite http://dejure.org/gesetze/GG/5.html ausgerechnet diese Konstellation von Inhalt und Werbung zu sehen war?
PS: Dem Vernehmen nach lässt sich diese Sperre übrigens sehr leicht umgehen. Meine erste Überlegung ging in Richtung Proxy, aber es geht noch einfacher: Man gibt die IP-Adresse des Dienstes in die Adresszeile des Browsers ein, oder - der Königsweg - man trägt den Servernamen nebst zugehöriger IP in die lokale Lookup-Tabelle ein. Bei Linux und anderen UNIX-Derivaten wäre das die Datei /etc/hosts, die lediglich um eine Zeile im folgenden Format ergänzt wird:
IP Hostna.me
Abspeichern, wie gewohnt die Adresse des Servers in den Browser speisen und los gehts.
Nachtrag: Wie Golem.de heute berichtet, gibt es keinerlei richterliche oder gesetzliche Anordnung dazu, sondern lediglich eine einfach Aufforderung eines (eher unkoscheren) Anbieters.
Geschrieben von Sven Grounsell
in Geschmacklos, Tagesgeschehen, Technisches
am
Montag, 10. September 2007 21:27
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VMware, deine Netze IV
Nun muss ich doch glatt ein altes Thema wieder aufrollen...
Marco gab mir heute einen Tipp, wie ich das hier eleganter lösen kann. Vergesst den ganzen Mist mit den hässlichen Routen, es geht viel einfacher:
Man führt auf dem Linux-Host folgendes aus
Wie das Ganze bootfest zu machen ist, unterscheidet sich wohl von Distribution zu Distribution; auf meinem Gentoo-System habe ich die Zeile dreisterweise so wie sie ist in /etc/conf.d/local.start eingetragen. Es gibt sicherlich elegantere Wege, aber dieser funktioniert für mich
Was der Aufruf macht? Er schaltet die "TCP Segmentation Offload" ab und verhindert damit den erwähnten Prüfsummenfehler. Wie und warum und was das heißt? Ich muss gestehen, ich habe nicht den blassesten Schimmer. Aber es funktioniert wie geschmiert und ich habe bisher keinerlei negative Effekte feststellen können, also betrachte ich mein Problem damit als (vorläufig) endgültig gelöst.
Falls irgendwer genauere Erläuterungen dazu geben kann, bin ich dankbar, wenn er/sie mich bzw. uns an seinem Wissen teilhaben lässt.
Achja, wenn sich jemand genauso wie ich fragt, ob man denn nun "nur" mit 100MBit/s (oder was auch immer die Karte hergibt) Daten zwischen Host und VM austauschen kann: Dem ist nicht so. Das dürfte etwa vergleichbar sein, als wenn man z.B. eine FTP-Verbindung auf den lokalen Rechner über seine LAN-IP herstellt. Die Pakete fließen offenbar nicht physikalisch über die Netzwerkkarte, sondern werden wohl auf Kernel-Ebene verarbeitet, bevor die Hardware ins Spiel kommt. Ausgiebigere Geschwindigkeitstests stehen noch aus, dazu hatte ich bisher noch nicht die Nerven bzw. Lust.
Marco gab mir heute einen Tipp, wie ich das hier eleganter lösen kann. Vergesst den ganzen Mist mit den hässlichen Routen, es geht viel einfacher:
Man führt auf dem Linux-Host folgendes aus
/usr/sbin/ethtool -K eth0 tso off(vorausgesetzt natürlich, ethtool bzw. das gleichnamige Paket ist installiert und eth0 ist das reguläre LAN-Interface, an das die Samba-Freigaben gebunden sind), und schon funktioniert es! Ansonsten bedarf es keinerlei Anpassungen auf Host oder Gast.
Wie das Ganze bootfest zu machen ist, unterscheidet sich wohl von Distribution zu Distribution; auf meinem Gentoo-System habe ich die Zeile dreisterweise so wie sie ist in /etc/conf.d/local.start eingetragen. Es gibt sicherlich elegantere Wege, aber dieser funktioniert für mich
Was der Aufruf macht? Er schaltet die "TCP Segmentation Offload" ab und verhindert damit den erwähnten Prüfsummenfehler. Wie und warum und was das heißt? Ich muss gestehen, ich habe nicht den blassesten Schimmer. Aber es funktioniert wie geschmiert und ich habe bisher keinerlei negative Effekte feststellen können, also betrachte ich mein Problem damit als (vorläufig) endgültig gelöst.
Falls irgendwer genauere Erläuterungen dazu geben kann, bin ich dankbar, wenn er/sie mich bzw. uns an seinem Wissen teilhaben lässt.
Achja, wenn sich jemand genauso wie ich fragt, ob man denn nun "nur" mit 100MBit/s (oder was auch immer die Karte hergibt) Daten zwischen Host und VM austauschen kann: Dem ist nicht so. Das dürfte etwa vergleichbar sein, als wenn man z.B. eine FTP-Verbindung auf den lokalen Rechner über seine LAN-IP herstellt. Die Pakete fließen offenbar nicht physikalisch über die Netzwerkkarte, sondern werden wohl auf Kernel-Ebene verarbeitet, bevor die Hardware ins Spiel kommt. Ausgiebigere Geschwindigkeitstests stehen noch aus, dazu hatte ich bisher noch nicht die Nerven bzw. Lust.
Geschrieben von Sven Grounsell
in Technisches
am
Dienstag, 4. September 2007 19:59
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Schon abmahnwürdige Wörter GEZählt?
Was die GEZ derzeit treibt, hat es nur knapp in das Sommerloch geschafft.
Ausgerechnet ein "Unternehmen", welches sich u.a. verbrecherischer Mittel bedient, um sich unrechtmäßig Zugang zu Privatwohnungen zu verschaffen¹, an Dreistigkeit also kaum zu überbieten ist, mahnt die Betreiber einer Informationsseite ab, da sie "Irreführende und falsche Begriffsverwendung" auf ihren Seiten verwende. Ausgerechnet der Laden, der sogar öffentlich propagiert, dass seine MItarbeiter im gewerbsmäßigen Stil irreführende und falsche Tatsachenbehauptungen (um die es in der Abmahnung übrigens auch geht) verwenden. (Nebenbei: Hängen die GEZ-Plakate eigentlich noch, auf denen vier junge Frauen abgebildet sind nebst dem Satz "Eine dieser netten Damen arbeitet für uns - nur wir wissen, welche"?)
Zumindest das ZDF hat sich implizit von den neuerlichen Dreistigkeiten der GEZ distanziert: "die GEZ ist nicht vom ZDF beauftragt." Ansonsten halten sich die Öffentlich-Rechtlichen in dieser Sache bedeckt, bzw. wiegeln wie die ARD in Abstimmung mit der GEZ eher ab. Doch auch in der Politik sind kritische Stimmen zu den aktuellen GEZ-Eskapaden zu hören. So sagte der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, "wie auch immer das Abmahnschreiben rechtlich zu beurteilen ist, aus politischer Sicht ist es eine Absurdität."
"Absurd" ist auch der mildeste Begriff, der mir zu den Umformulierungen einfällt, die die GEZ den Betreibern von akademie.de nahelegt.
Hier die von akademie.de freundlicherweise veröffentlichte Liste der beanstandeten Begriffe nebst GEZ-konformer Alternative:
(Ich hoffe, damit ein wenig den/die Server von akademie.de ein wenig entlasten zu können)
¹) Um diese Behauptung zu belegen, bevor die allseits geliebte Gebühreneinzugszentrale mir auch einen freundlichen Brief schickt: Es trug sich im Sommer 1996 in der niederrheinischen Kleinstadt Goch zu, dass an der Türe des Hauses, welches ich zu der Zeit gemeinsam mit meinem Vater bewohnte, ein GEZ-Mitarbeiter mittels Betätigung der Türklingel um Aufmerksamkeit suchte. Dieser gab sich jedoch nicht als ebensolcher aus, sondern behauptete, von den Stadtwerken zu kommen (ja, zumindest damals waren die noch nicht privatisiert) und irgendwas, das er mir nicht naeher erläutern konnte oder wollte (warum wohl?), an den Zählern für Gas, Strom und Wasser machen zu müssen. Untermalt wurde das Gesamtbild von einem verschlissenen Blaumann und irgendeinem Zettel mit einem Briefkopf (der den Schreiben der Stadtwerke im Übrigen so gar nicht ähnlich sah), der mir für den Bruchteil einer Sekunde unter die Nase gehalten wurde und dann auf Nimmerwiedersehen in den Untiefen des Blaumanns verschwand. Jedenfalls beharrte der vorgebliche Stadtbedienstete darauf, dass er dazu in die Wohnung müsse, obwohl ich ihm mehrfach versichert habe, dass sämtliche Zähler im Keller zu finden seien, und er dort gern unter meiner Aufsicht das erledigen könne, was er laut seinem Auftrag dort zu machen habe. Aufgrund seines hartnäckigen Beharrens darauf, dass er in den Wohnbereich müsse, habe ich diesem netten Herrn dann schlussendlich den Zutritt ins Haus verweigert.
Wenige Tage darauf flatterten zwei Schreiben der GEZ in unseren Briefkasten - eines an "Herrn Rae", sowie eines an "Herrn Costas" (Mein Vater hatte aus einem Scherz heraus "Rae & Costas" auf unser Klingelschild geschrieben, da ich zu der Zeit in einem griechischen Restaurant gekellnert hatte). Bis zu den Briefen dachte ich, dass das ein gewöhnlicher Verbrecher war, der wie ich die wenige Wochen zuvor ausgestrahlte Sendung von "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" gesehen hatte, wo eine ähnliche Masche vorgestellt wurde.
Ausgerechnet ein "Unternehmen", welches sich u.a. verbrecherischer Mittel bedient, um sich unrechtmäßig Zugang zu Privatwohnungen zu verschaffen¹, an Dreistigkeit also kaum zu überbieten ist, mahnt die Betreiber einer Informationsseite ab, da sie "Irreführende und falsche Begriffsverwendung" auf ihren Seiten verwende. Ausgerechnet der Laden, der sogar öffentlich propagiert, dass seine MItarbeiter im gewerbsmäßigen Stil irreführende und falsche Tatsachenbehauptungen (um die es in der Abmahnung übrigens auch geht) verwenden. (Nebenbei: Hängen die GEZ-Plakate eigentlich noch, auf denen vier junge Frauen abgebildet sind nebst dem Satz "Eine dieser netten Damen arbeitet für uns - nur wir wissen, welche"?)
Zumindest das ZDF hat sich implizit von den neuerlichen Dreistigkeiten der GEZ distanziert: "die GEZ ist nicht vom ZDF beauftragt." Ansonsten halten sich die Öffentlich-Rechtlichen in dieser Sache bedeckt, bzw. wiegeln wie die ARD in Abstimmung mit der GEZ eher ab. Doch auch in der Politik sind kritische Stimmen zu den aktuellen GEZ-Eskapaden zu hören. So sagte der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, "wie auch immer das Abmahnschreiben rechtlich zu beurteilen ist, aus politischer Sicht ist es eine Absurdität."
"Absurd" ist auch der mildeste Begriff, der mir zu den Umformulierungen einfällt, die die GEZ den Betreibern von akademie.de nahelegt.
Hier die von akademie.de freundlicherweise veröffentlichte Liste der beanstandeten Begriffe nebst GEZ-konformer Alternative:
1.) Falsche Einzelbegriffe
Hierzu zählt zunächst die Nutzung nicht existenter Begriffe, die offenbar nur dazu dient, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen.
Falsch:
Richtig:
GEZ-Gebühren
gesetzliche Rundfunkgebühren
GEZ für PC zahlen
gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-frei
von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Gebührenpflicht
gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht
GEZ-gebührenfrei
von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Rundfunkgebühr
gesetzliche Rundfunkgebühr
PC-"Wegelagerei-Gebühr" der GEZ
gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-Gebührenfahnder
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
GEZ-Fahnder
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
GEZ-Zwangsanmeldung
Begriff nicht existent, da bei einer gesetzlichen Gebührenpflicht keine Zwangsanmeldung möglich ist
GEZ-Anmeldung
gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte
GEZ-Abmeldung
gesetzlich vorgesehene Abmeldung der angemeldeten zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte
GEZ-Anschreiben
Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Brief
Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Briefserien
mehrere Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Gebührenbescheid
Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
GEZ-Widerspruchsbescheid
Widerspruchsbescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
GEZ-Antwortbogen
dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV
GEZ-Fälle
Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht
GEZ-Verweigerer
offenbar sind hiermit Schwarzseher und/oder -hörer gemeint
2.) Nicht auf die GEZ bezogene falsche Begriffe:
Daneben verwenden Sie folgende weitere falsche Begriffe:
Falsch:
Richtig:
PC-Rundfunkgebühren
gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
PC-Gebühr
gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Privatfahnder
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Gebührenjäger
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Gebührenhäscher
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Provisionsjäger
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Fangprämie
Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Kopfprämie
Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Jagdrevier des Gebührenfahnders
Bezirk des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Mitglied der Rundfunkgebührenzahler
Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht
(Ich hoffe, damit ein wenig den/die Server von akademie.de ein wenig entlasten zu können)
¹) Um diese Behauptung zu belegen, bevor die allseits geliebte Gebühreneinzugszentrale mir auch einen freundlichen Brief schickt: Es trug sich im Sommer 1996 in der niederrheinischen Kleinstadt Goch zu, dass an der Türe des Hauses, welches ich zu der Zeit gemeinsam mit meinem Vater bewohnte, ein GEZ-Mitarbeiter mittels Betätigung der Türklingel um Aufmerksamkeit suchte. Dieser gab sich jedoch nicht als ebensolcher aus, sondern behauptete, von den Stadtwerken zu kommen (ja, zumindest damals waren die noch nicht privatisiert) und irgendwas, das er mir nicht naeher erläutern konnte oder wollte (warum wohl?), an den Zählern für Gas, Strom und Wasser machen zu müssen. Untermalt wurde das Gesamtbild von einem verschlissenen Blaumann und irgendeinem Zettel mit einem Briefkopf (der den Schreiben der Stadtwerke im Übrigen so gar nicht ähnlich sah), der mir für den Bruchteil einer Sekunde unter die Nase gehalten wurde und dann auf Nimmerwiedersehen in den Untiefen des Blaumanns verschwand. Jedenfalls beharrte der vorgebliche Stadtbedienstete darauf, dass er dazu in die Wohnung müsse, obwohl ich ihm mehrfach versichert habe, dass sämtliche Zähler im Keller zu finden seien, und er dort gern unter meiner Aufsicht das erledigen könne, was er laut seinem Auftrag dort zu machen habe. Aufgrund seines hartnäckigen Beharrens darauf, dass er in den Wohnbereich müsse, habe ich diesem netten Herrn dann schlussendlich den Zutritt ins Haus verweigert.
Wenige Tage darauf flatterten zwei Schreiben der GEZ in unseren Briefkasten - eines an "Herrn Rae", sowie eines an "Herrn Costas" (Mein Vater hatte aus einem Scherz heraus "Rae & Costas" auf unser Klingelschild geschrieben, da ich zu der Zeit in einem griechischen Restaurant gekellnert hatte). Bis zu den Briefen dachte ich, dass das ein gewöhnlicher Verbrecher war, der wie ich die wenige Wochen zuvor ausgestrahlte Sendung von "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" gesehen hatte, wo eine ähnliche Masche vorgestellt wurde.
Geschrieben von Sven Grounsell
in Blödsinn, Geschmacklos, Sprache, Tagesgeschehen
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Freitag, 24. August 2007 15:20
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