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Es war einmal ein Nigerianer
der wollte eine Reise machen.
Dazu flog er im Flugzeug ein wenig durch die Welt und stieg letztlich in Amsterdam Schipol um für seine letzte Station, Detroit, USA. So weit so unproblematisch.
Dumm nur, dass dieser Nigerianer, wie wir wohl mittlerweile alle wissen, entschied, sich mit Sprengstoff zu bekleiden. Soll dem Hörensagen nach in den letzten Jahren in gewissen Kreisen schwer in Mode sein.
Das mit der Mode hat sich hier und da schon rumgesprochen, und weil das die meisten Menschen nicht so toll finden, wurde in den letzten 8 Jahren viel unternommen; es wurde eine Unmenge Energie in neue Gesetze, höhere Sicherheitsstandards und weniger Freiheit und Demokratie gesteckt. Es gab so lustige Ideen wie Totalüberwachung, Zensur, Gängelung und, man glaube es kaum, irgendwer hat sogar etwas erfunden, was den meisten Menschen heute als "Nacktscanner" bekannt ist.
Und Letzterer wurde als Konsequenz aus den vorgenannten Maßnahmen unter großem Aufsehen u.a. im besagten Amsterdamer Flughafen Schipol installiert. Bis hierhin muss man das als mündiger Bürger nicht gut finden, mag das aber noch irgendwo begreifen können, vom blinden (oder profilierungs-getriebenen?) Aktionismus nicht näher genannter Mitglieder der letzen Bundesregierung als treibende Kraft dahinter einmal abgesehen.
Was mir aber nicht in den Kopf will:
Wie hat der Mann das geschafft, unbehelligt bis nach Detroit zu gelangen?
a) Er stand auf der Liste der terrorverdächtigen Personen, die die USA führen, das hatte aber offenbar keinerlei Auswirkungen darauf, dass er frei in die USA einreisen konnte - welchen Sinn hat diese Liste dann?
b) Schipol ist wie gesagt einer der Flughäfen, die mit diesen Nacktscannern ausgestattet sind. Seit Mai 2007. Mangelnde Erfahrung im Umgang mit diesen Geräten gilt hier also nicht als Ausrede.
Es ist natürlich das gute Recht dieses Mannes, der Durchleuchtung mit dem Nacktscanner zu widersprechen. Ob er davon gebrauch gemacht hat, ist mir allerdings nicht bekannt, erscheint jedoch sehr wahrscheinlich. Nun hätte er dann aber doch, in Konsequenz zu dem Brimborium der letzten Jahre, einer herkömmlichen Sicherheitskontrolle unterzogen werden müssen, erst recht, wo er als Terrorverdächtiger geführt wird. Und dort hätte man den kleidsamen Sprengsatz dieser Größenordnung definitiv finden müssen. Dass es nicht passiert ist, und dass der Sprengsatz nicht gefunden wurde, stellt den Sinn dieser Geräte meines Erachtens komplett in Frage.
Warum haben all diese Maßnahmen nicht gegriffen? Waren diese Maßnahmen gegen die Freiheit im Namen der Terrorbekämpfung eine Farce? Standen eigentlich ganz andere Ziele Pate dafür, und die Anschläge waren nur willkommenes Deckmäntelchen? Ist deshalb das Greifen der Maßnahmen gegenüber den eigenen Bürgern deutlich besser sichergestellt als gegenüber denen, die als Grund dafür herhalten müssen?
Fragen über Fragen - auf schwäbisch müsste man dem Ganzen wohl nachsagen, es habe ein "G'schmäckle"
Update: da Heise nun berichtet, Schipol wolle jetzt erst Nacktscanner testen, möchte ich beispielhaft diesen Link der Süddeutschen anbringen, um meine Behauptung zu untermauern, dass Schipol derartige Geräte bereits seit Jahren einsetzt.
Dazu flog er im Flugzeug ein wenig durch die Welt und stieg letztlich in Amsterdam Schipol um für seine letzte Station, Detroit, USA. So weit so unproblematisch.
Dumm nur, dass dieser Nigerianer, wie wir wohl mittlerweile alle wissen, entschied, sich mit Sprengstoff zu bekleiden. Soll dem Hörensagen nach in den letzten Jahren in gewissen Kreisen schwer in Mode sein.
Das mit der Mode hat sich hier und da schon rumgesprochen, und weil das die meisten Menschen nicht so toll finden, wurde in den letzten 8 Jahren viel unternommen; es wurde eine Unmenge Energie in neue Gesetze, höhere Sicherheitsstandards und weniger Freiheit und Demokratie gesteckt. Es gab so lustige Ideen wie Totalüberwachung, Zensur, Gängelung und, man glaube es kaum, irgendwer hat sogar etwas erfunden, was den meisten Menschen heute als "Nacktscanner" bekannt ist.
Und Letzterer wurde als Konsequenz aus den vorgenannten Maßnahmen unter großem Aufsehen u.a. im besagten Amsterdamer Flughafen Schipol installiert. Bis hierhin muss man das als mündiger Bürger nicht gut finden, mag das aber noch irgendwo begreifen können, vom blinden (oder profilierungs-getriebenen?) Aktionismus nicht näher genannter Mitglieder der letzen Bundesregierung als treibende Kraft dahinter einmal abgesehen.
Was mir aber nicht in den Kopf will:
Wie hat der Mann das geschafft, unbehelligt bis nach Detroit zu gelangen?
a) Er stand auf der Liste der terrorverdächtigen Personen, die die USA führen, das hatte aber offenbar keinerlei Auswirkungen darauf, dass er frei in die USA einreisen konnte - welchen Sinn hat diese Liste dann?
b) Schipol ist wie gesagt einer der Flughäfen, die mit diesen Nacktscannern ausgestattet sind. Seit Mai 2007. Mangelnde Erfahrung im Umgang mit diesen Geräten gilt hier also nicht als Ausrede.
Es ist natürlich das gute Recht dieses Mannes, der Durchleuchtung mit dem Nacktscanner zu widersprechen. Ob er davon gebrauch gemacht hat, ist mir allerdings nicht bekannt, erscheint jedoch sehr wahrscheinlich. Nun hätte er dann aber doch, in Konsequenz zu dem Brimborium der letzten Jahre, einer herkömmlichen Sicherheitskontrolle unterzogen werden müssen, erst recht, wo er als Terrorverdächtiger geführt wird. Und dort hätte man den kleidsamen Sprengsatz dieser Größenordnung definitiv finden müssen. Dass es nicht passiert ist, und dass der Sprengsatz nicht gefunden wurde, stellt den Sinn dieser Geräte meines Erachtens komplett in Frage.
Warum haben all diese Maßnahmen nicht gegriffen? Waren diese Maßnahmen gegen die Freiheit im Namen der Terrorbekämpfung eine Farce? Standen eigentlich ganz andere Ziele Pate dafür, und die Anschläge waren nur willkommenes Deckmäntelchen? Ist deshalb das Greifen der Maßnahmen gegenüber den eigenen Bürgern deutlich besser sichergestellt als gegenüber denen, die als Grund dafür herhalten müssen?
Fragen über Fragen - auf schwäbisch müsste man dem Ganzen wohl nachsagen, es habe ein "G'schmäckle"
Update: da Heise nun berichtet, Schipol wolle jetzt erst Nacktscanner testen, möchte ich beispielhaft diesen Link der Süddeutschen anbringen, um meine Behauptung zu untermauern, dass Schipol derartige Geräte bereits seit Jahren einsetzt.
Geschrieben von Sven Grounsell
in Tagesgeschehen
am
Mittwoch, 30. Dezember 2009 11:48
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Totgesagte leben einfach länger
Dass der Tod nicht zwangsläufig ein Grund sein muss, aus dem aktiven Leben und diversen Verträgen auszuscheiden, darüber habe ich ja bereits vor einer Weile berichtet.
Offensichtlich muss man nicht DSL-Anbieter sein, um auch Toten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Nein, es reicht auch, der Lohnsteuerhilfeverein, ein großer Automobilclub, oder auch lediglich der lokale Männergesangsverein zu sein, wie dieser Eintrag im frisch von mir entdeckten Bestatterweblog zeigt.
Schön zu sehen, dass man nicht der einzige ist, der auf diese Weise über den Tisch gezogen werden soll. Allerdings sehen so einige dieser Einrichtungen auch keinerlei Grund davon abzusehen, den ein oder anderen ehemaligen Vertragspartner auch posthum vor den Kadi zu zerren...
Über diesen Beitrag hinaus ist das Bestatterweblog übrigens auch ein sehr lesenswertes Blog, das zum Nachdenken, Schmunzeln und Aufregen anregt.
Offensichtlich muss man nicht DSL-Anbieter sein, um auch Toten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Nein, es reicht auch, der Lohnsteuerhilfeverein, ein großer Automobilclub, oder auch lediglich der lokale Männergesangsverein zu sein, wie dieser Eintrag im frisch von mir entdeckten Bestatterweblog zeigt.
Schön zu sehen, dass man nicht der einzige ist, der auf diese Weise über den Tisch gezogen werden soll. Allerdings sehen so einige dieser Einrichtungen auch keinerlei Grund davon abzusehen, den ein oder anderen ehemaligen Vertragspartner auch posthum vor den Kadi zu zerren...
Über diesen Beitrag hinaus ist das Bestatterweblog übrigens auch ein sehr lesenswertes Blog, das zum Nachdenken, Schmunzeln und Aufregen anregt.
Geschrieben von Sven Grounsell
in Blödsinn, Geschmacklos
am
Montag, 10. Dezember 2007 13:10
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Amazon.com - Die erste Adresse für den kleinen Hobby-Terroristen
Dass man auf eBay und Amazons Marktplatz sprichwörtlich Alles bekommt, ist ja hinlänglich bekannt. Was Amazon allerdings hier ins Angebot aufgenommen hat, ließ mich zunächst ein paar Momente mit ausdruckslosem Gesicht und unfähig, meine Gedanken zu artikulieren, auf den Bildschirm starren.
Das US-Shoppingportal bietet tatsächlich Uranerz in kleinen, handlichen Büchsen an - als Testmaterial für den Geigerzähler daheim im Paket per Post direkt nach Hause. Aktuell sogar im Angebot mit 2 US-$ Preisnachlass!
Interessant: Die Sektionen "Käufer dieses Produktes kauften auch" und "Betrachter dieses Produktes sahen sich auch an".
Das US-Shoppingportal bietet tatsächlich Uranerz in kleinen, handlichen Büchsen an - als Testmaterial für den Geigerzähler daheim im Paket per Post direkt nach Hause. Aktuell sogar im Angebot mit 2 US-$ Preisnachlass!
Interessant: Die Sektionen "Käufer dieses Produktes kauften auch" und "Betrachter dieses Produktes sahen sich auch an".
Geschrieben von Sven Grounsell
in Blödsinn
am
Sonntag, 9. Dezember 2007 13:39
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Gnome, TighVNC und Keymaps
Jaja, lange nichts mehr gepostet, nix los hier, tote Hose etc. pp...
Ich weiß. ich weiß. Dafür gibt es jetzt einen kleinen technischen Leckerbissen, der dem Ein oder Anderen weiterhelfen mag, der ähnlich verzweifelt Suchmaschinen gequält hat wie ich zu dem Thema.
Ausgangssituation:
2 Rechner, beide mit funktionsfähigem und ordentlich konfiguriertem Betriebssystem drauf; der eine soll auf den anderen per VNC zugreifen können und in diesem VNC einen benutzbaren Gnome-Desktop vorfinden. Soweit kein großes Ding und relativ alltäglich.
Problem:
Der Gnome-Desktop im VNC ist nicht bedienbar, da aus irgendeinem Grund das Keymapping nicht funktioniert. qwertz ergibt beispielsweise c.gvn*, was von vornherein die Vermutung ausschließt, dass es sich lediglich um ein exotisches Layout handelt, das aus irgendeinem Grunde vorkonfiguriert wäre.
Einfach über das Control Center eine andere Keymap laden hat nicht funktioniert; genausowenig wie der Lösungsversuch, einfach aus einem Xterm heraus per loadkeys dem System eine andere Keymap unterzuschieben. Die esoterische Fehlermeldung dazu lautete
(Warum auch immer), brachte mich also der Lösung nicht wirklich näher.
Nach ausgiebigem Suchmaschinenquälen brachte mich dieser Link unverhofft näher an mein Ziel. Genauer war es folgender Kommentar zu diesem Bug:
Und ja, nachdem ich zwar an sich die Gnome-Umgebung gestartet hatte, aber den Aufruf von gnome-session verhinderte, konnte ich zumindest das halbwegs brauchbare US-Keyboardlayout laden - Was für die meisten Admins und längerjährigen Nutzer keine große Hürde darstellen sollte.
So ganz zufrieden bin ich damit nicht, da ich schon gern eine frei wählbare Keymap laden können möchte, aber es ist eine benutzbare Interimslösung. Falls jemand also in dieser Richtung eine Idee hat, sei er hiermit aufgerufen, mich/uns daran teilhaben zu lassen.
Ich weiß. ich weiß. Dafür gibt es jetzt einen kleinen technischen Leckerbissen, der dem Ein oder Anderen weiterhelfen mag, der ähnlich verzweifelt Suchmaschinen gequält hat wie ich zu dem Thema.
Ausgangssituation:
2 Rechner, beide mit funktionsfähigem und ordentlich konfiguriertem Betriebssystem drauf; der eine soll auf den anderen per VNC zugreifen können und in diesem VNC einen benutzbaren Gnome-Desktop vorfinden. Soweit kein großes Ding und relativ alltäglich.
Problem:
Der Gnome-Desktop im VNC ist nicht bedienbar, da aus irgendeinem Grund das Keymapping nicht funktioniert. qwertz ergibt beispielsweise c.gvn*, was von vornherein die Vermutung ausschließt, dass es sich lediglich um ein exotisches Layout handelt, das aus irgendeinem Grunde vorkonfiguriert wäre.
Einfach über das Control Center eine andere Keymap laden hat nicht funktioniert; genausowenig wie der Lösungsversuch, einfach aus einem Xterm heraus per loadkeys dem System eine andere Keymap unterzuschieben. Die esoterische Fehlermeldung dazu lautete
$ loadkeys de-latin1-nodeadkeys
Loading /usr/share/keymaps/i386/qwertz/de-latin1-nodeadkeys.map.gz
Couldnt get a file descriptor referring to the console
(Warum auch immer), brachte mich also der Lösung nicht wirklich näher.
Nach ausgiebigem Suchmaschinenquälen brachte mich dieser Link unverhofft näher an mein Ziel. Genauer war es folgender Kommentar zu diesem Bug:
I have the same problem described in "bug description". On 7.04, I can start a vnc server (tightvnc), and the keyboard is fine until I type "gnome-session", after which point it's remapped as described.
If instead, I run:
gnome-wm &
gnome-panel &
nautilus --no-default-window &
gnome-cups-icon &
gnome-volume-manager &
it seems to give me most of gnome, minus the inconvenient keyboard remapping.
Workaround: I modified my ~/.vnc/xstartup to be:
#!/bin/sh
xrdb $HOME/.Xresources
gnome-wm &
gnome-panel &
nautilus --no-default-window &
gnome-cups-icon &
gnome-volume-manager &
xterm &
Und ja, nachdem ich zwar an sich die Gnome-Umgebung gestartet hatte, aber den Aufruf von gnome-session verhinderte, konnte ich zumindest das halbwegs brauchbare US-Keyboardlayout laden - Was für die meisten Admins und längerjährigen Nutzer keine große Hürde darstellen sollte.
So ganz zufrieden bin ich damit nicht, da ich schon gern eine frei wählbare Keymap laden können möchte, aber es ist eine benutzbare Interimslösung. Falls jemand also in dieser Richtung eine Idee hat, sei er hiermit aufgerufen, mich/uns daran teilhaben zu lassen.
Geschrieben von Sven Grounsell
in Technisches
am
Donnerstag, 22. November 2007 22:28
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Eigenverantwortlichkeit in Erziehungsfragen
Auf tagesschau.de las ich eben ein interessantes Interview mit einem Justiziar von Jugendschutz.net anlässlich dessen zehnjährigen Bestehens.
Es sei gesagt, dass es einigermaßen angenehm war, einmal eine eher gemäßigte Stimme aus dem "einschlägigen Lager" zu hören. Der Interviewpartner berichtete von der Arbeit, die Jugendschutz.net betreibt - sie besteht hauptsächlich darin, gegen die Betreiber von Webseiten mit rechtswidrigen Inhalten vorzugehen und sie dazu zu bringen, diese Inhalte zu entfernen; sowohl im In-, als auch im Ausland.
Der interessantere Aspekt ist jedoch meiner Meinung nach der Punkt, dass der Justiziar des Gemeinschaftsprojektes der Jugendminister der Länder die (Eigen-)Verantwortung der Eltern in Bezug auf die Medienkompetenz der Kinder anspricht. Er betont, dass diese Medienkompetenz eben zuhause geschaffen werden muss, dass die Eltern die Aufgabe haben, die Kinder vor gefährdenden Inhalten zu schützen und ihnen die nötigen Mittel (in Form von z.B. Aufmerksamkeit und Gesprächen) an die Hand zu geben, damit umzuguhen, wenn sie trotzdem auf solche Inhalte stoßen.
Das steht deutlich im Gegensatz zu den Stimmen, die man von den sogenannten Experten aus der Regierung auf Bundesebene hört, die am liebsten schon an den Landesgrenzen alles Jugendgefährdende und anderweitig Rechts- oder Meinungswidrige aussperren würden und damit den Erziehenden jegliche Kompetenz absprechen.
Da ich selbst Kinder habe, verfolge ich solche Themen mit gesteigertem Interesse und ärgere mich jedesmal darüber, wenn Stimmen wie letztere laut werden. Effektive und unumgängliche Sperren sind nunmal nicht möglich. Das liegt nicht an fehlender Forschung auf dem Gebiet oder sonstigem Unfug, der uns gern versucht wird weiszumachen, sondern schlicht an der Konzeption und der Struktur des Internet. Wenn es möglich wäre - glaubt irgendwer, dass die Chinesen dann nicht ihre "Great Firewall" schon längst dahingehend optimiert hätten? Die sind politisch motiviert weltweite Spitze, was Webfiltertechniken anbelangt.
Und unabhängig von der technischen (Nicht-)Machbarkeit - ich als Erwachsener möchte selbst entscheiden können, welche von den verfügbaren (!) Inhalten ich mir zumute, und als Elternteil liegt die Verantwortlichkeit bei mir, welche Inhalte mein Kind zu sehen bekommt und welche Möglichkeiten es hat, mit diesen umzugehen. Ich kenne mein Kind und ich weiß, bzw. kann am ehesten einschätzen, welche Inhalte mein Kind gefährden können (wobei die Regularien des hiesigen Jugendschutzrechts dabei selbstredend eine hervorragende Erleichterung bei meiner Verantwortung sind). Diese Aufgabe kann und darf mir kein Gesetz und keine technische Maßnahme der Welt abnehmen, solange ich in der Lage bin, mein Kind selbst zu erziehen.
Kurzum: Wenn ich mir einen Internetanschluss für mich gönne, muss ich auch dafür Sorge tragen, ob und wie mein Kind auf das Internet zugreifen darf - der Waffenbesitzer ist in diesem Land schließlich auch dafür zuständig, Unbefugten den Zugriff auf die Waffen nicht zu ermöglichen. Da käme auch niemand auf die Idee, dem Gesetzgeber Nachlässigkeit zu unterstellen, wenn der Schlüssel zum Waffenschrank frei zugänglich herumliegt. Wenn ich dieser Verantwortung nicht gewachsen bin, darf ich sie nicht übernehmen. So "einfach" ist das.
Es sei gesagt, dass es einigermaßen angenehm war, einmal eine eher gemäßigte Stimme aus dem "einschlägigen Lager" zu hören. Der Interviewpartner berichtete von der Arbeit, die Jugendschutz.net betreibt - sie besteht hauptsächlich darin, gegen die Betreiber von Webseiten mit rechtswidrigen Inhalten vorzugehen und sie dazu zu bringen, diese Inhalte zu entfernen; sowohl im In-, als auch im Ausland.
Der interessantere Aspekt ist jedoch meiner Meinung nach der Punkt, dass der Justiziar des Gemeinschaftsprojektes der Jugendminister der Länder die (Eigen-)Verantwortung der Eltern in Bezug auf die Medienkompetenz der Kinder anspricht. Er betont, dass diese Medienkompetenz eben zuhause geschaffen werden muss, dass die Eltern die Aufgabe haben, die Kinder vor gefährdenden Inhalten zu schützen und ihnen die nötigen Mittel (in Form von z.B. Aufmerksamkeit und Gesprächen) an die Hand zu geben, damit umzuguhen, wenn sie trotzdem auf solche Inhalte stoßen.
Das steht deutlich im Gegensatz zu den Stimmen, die man von den sogenannten Experten aus der Regierung auf Bundesebene hört, die am liebsten schon an den Landesgrenzen alles Jugendgefährdende und anderweitig Rechts- oder Meinungswidrige aussperren würden und damit den Erziehenden jegliche Kompetenz absprechen.
Da ich selbst Kinder habe, verfolge ich solche Themen mit gesteigertem Interesse und ärgere mich jedesmal darüber, wenn Stimmen wie letztere laut werden. Effektive und unumgängliche Sperren sind nunmal nicht möglich. Das liegt nicht an fehlender Forschung auf dem Gebiet oder sonstigem Unfug, der uns gern versucht wird weiszumachen, sondern schlicht an der Konzeption und der Struktur des Internet. Wenn es möglich wäre - glaubt irgendwer, dass die Chinesen dann nicht ihre "Great Firewall" schon längst dahingehend optimiert hätten? Die sind politisch motiviert weltweite Spitze, was Webfiltertechniken anbelangt.
Und unabhängig von der technischen (Nicht-)Machbarkeit - ich als Erwachsener möchte selbst entscheiden können, welche von den verfügbaren (!) Inhalten ich mir zumute, und als Elternteil liegt die Verantwortlichkeit bei mir, welche Inhalte mein Kind zu sehen bekommt und welche Möglichkeiten es hat, mit diesen umzugehen. Ich kenne mein Kind und ich weiß, bzw. kann am ehesten einschätzen, welche Inhalte mein Kind gefährden können (wobei die Regularien des hiesigen Jugendschutzrechts dabei selbstredend eine hervorragende Erleichterung bei meiner Verantwortung sind). Diese Aufgabe kann und darf mir kein Gesetz und keine technische Maßnahme der Welt abnehmen, solange ich in der Lage bin, mein Kind selbst zu erziehen.
Kurzum: Wenn ich mir einen Internetanschluss für mich gönne, muss ich auch dafür Sorge tragen, ob und wie mein Kind auf das Internet zugreifen darf - der Waffenbesitzer ist in diesem Land schließlich auch dafür zuständig, Unbefugten den Zugriff auf die Waffen nicht zu ermöglichen. Da käme auch niemand auf die Idee, dem Gesetzgeber Nachlässigkeit zu unterstellen, wenn der Schlüssel zum Waffenschrank frei zugänglich herumliegt. Wenn ich dieser Verantwortung nicht gewachsen bin, darf ich sie nicht übernehmen. So "einfach" ist das.
Geschrieben von Sven Grounsell
am
Mittwoch, 31. Oktober 2007 07:32
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China vor der Haustür
Jetzt sind wir also tatsächlich in Reich der Mitte angelangt.
Da erdreistet sich der Provider Arcor doch, in vorauseilendem Gehorsam und entgegen der eindeutigen Gesetzeslage und Rechtssprechung, einige Pornoseiten zu sperren.
Nicht, dass schon der nordrheinwestfälische Provider ish damit einen kleinen Skandal ausgelöst hat, als er Rotten.com und einige (neo)faschistische Seiten (darunter im Übrigen auch eine satirisch gestaltete Aufklärungsseite über Faschismus, soweit ich mich entsinne) auf Anweisung des damaligen Ministerpräsidenten sperrte. Diese Aufforderung zur Sperrung wurde übrigens damals soweit ich weiß auch als unzulässig befunden.
Anstatt aus der Geschichte zu lernen (das scheint in Deutschland sowieso ein ungern gesehenes Verhalten zu sein - warum sonst äußern sich Leute öffentlich zu dem Eklätchen um Eva Herman mit den Worten "Über diese Zeit spricht man einfach nicht"?), reagiert Arcor nun auf die Aufforderung eines gewerblichen Konkurrenten dieser Angebote nach eigener Auskunft "bis zur Klärung der Rechtsbewertung [...] freiwillig" mit der Sperre.
Achso? Das machen die chinesischen Provider sicherlich auch so, dass sie freiwillig bis zur rechtlichen Bewertung den Anweisungen ihrer Regierung folgen, indem sie sämtliche regime-kritischen oder -"gefährlichen" Seiten zensieren.
Erst wird der Bürger entmündigt, damit man es leichter hat, seine Meinung zu formen (oder gar BILDen) und damit in Zukunft solche feinen Herren Verfassungsfeinde wie unser Innenschäuble sich nicht einen Dreck um "ihr" Volk scheren müssen, sondern gleich einen Durchmarsch bis nach ganz Oben machen können.
Art. 5 GG: Eine Zensur findet nicht statt.
Zufall, dass auf der Seite http://dejure.org/gesetze/GG/5.html ausgerechnet diese Konstellation von Inhalt und Werbung zu sehen war?

PS: Dem Vernehmen nach lässt sich diese Sperre übrigens sehr leicht umgehen. Meine erste Überlegung ging in Richtung Proxy, aber es geht noch einfacher: Man gibt die IP-Adresse des Dienstes in die Adresszeile des Browsers ein, oder - der Königsweg - man trägt den Servernamen nebst zugehöriger IP in die lokale Lookup-Tabelle ein. Bei Linux und anderen UNIX-Derivaten wäre das die Datei /etc/hosts, die lediglich um eine Zeile im folgenden Format ergänzt wird:
Abspeichern, wie gewohnt die Adresse des Servers in den Browser speisen und los gehts.
Nachtrag: Wie Golem.de heute berichtet, gibt es keinerlei richterliche oder gesetzliche Anordnung dazu, sondern lediglich eine einfach Aufforderung eines (eher unkoscheren) Anbieters.
Da erdreistet sich der Provider Arcor doch, in vorauseilendem Gehorsam und entgegen der eindeutigen Gesetzeslage und Rechtssprechung, einige Pornoseiten zu sperren.
Nicht, dass schon der nordrheinwestfälische Provider ish damit einen kleinen Skandal ausgelöst hat, als er Rotten.com und einige (neo)faschistische Seiten (darunter im Übrigen auch eine satirisch gestaltete Aufklärungsseite über Faschismus, soweit ich mich entsinne) auf Anweisung des damaligen Ministerpräsidenten sperrte. Diese Aufforderung zur Sperrung wurde übrigens damals soweit ich weiß auch als unzulässig befunden.
Anstatt aus der Geschichte zu lernen (das scheint in Deutschland sowieso ein ungern gesehenes Verhalten zu sein - warum sonst äußern sich Leute öffentlich zu dem Eklätchen um Eva Herman mit den Worten "Über diese Zeit spricht man einfach nicht"?), reagiert Arcor nun auf die Aufforderung eines gewerblichen Konkurrenten dieser Angebote nach eigener Auskunft "bis zur Klärung der Rechtsbewertung [...] freiwillig" mit der Sperre.
Achso? Das machen die chinesischen Provider sicherlich auch so, dass sie freiwillig bis zur rechtlichen Bewertung den Anweisungen ihrer Regierung folgen, indem sie sämtliche regime-kritischen oder -"gefährlichen" Seiten zensieren.
Erst wird der Bürger entmündigt, damit man es leichter hat, seine Meinung zu formen (oder gar BILDen) und damit in Zukunft solche feinen Herren Verfassungsfeinde wie unser Innenschäuble sich nicht einen Dreck um "ihr" Volk scheren müssen, sondern gleich einen Durchmarsch bis nach ganz Oben machen können.
Art. 5 GG: Eine Zensur findet nicht statt.
Zufall, dass auf der Seite http://dejure.org/gesetze/GG/5.html ausgerechnet diese Konstellation von Inhalt und Werbung zu sehen war?
PS: Dem Vernehmen nach lässt sich diese Sperre übrigens sehr leicht umgehen. Meine erste Überlegung ging in Richtung Proxy, aber es geht noch einfacher: Man gibt die IP-Adresse des Dienstes in die Adresszeile des Browsers ein, oder - der Königsweg - man trägt den Servernamen nebst zugehöriger IP in die lokale Lookup-Tabelle ein. Bei Linux und anderen UNIX-Derivaten wäre das die Datei /etc/hosts, die lediglich um eine Zeile im folgenden Format ergänzt wird:
IP Hostna.me
Abspeichern, wie gewohnt die Adresse des Servers in den Browser speisen und los gehts.
Nachtrag: Wie Golem.de heute berichtet, gibt es keinerlei richterliche oder gesetzliche Anordnung dazu, sondern lediglich eine einfach Aufforderung eines (eher unkoscheren) Anbieters.
Geschrieben von Sven Grounsell
in Geschmacklos, Tagesgeschehen, Technisches
am
Montag, 10. September 2007 21:27
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Die Polizei, Dein Freund und Verräter
Das muss man sich mal vor Augen führen. Am Dienstag, den 4.9. werden drei mutmaßliche Terroristen verhaftet (anscheinend aufgrund eines Hinweises von US-Fahndern, aber das ist ein anderes Thema).. Bei solchen Zugriffen fallen bei den Ermittlungen im Vorfeld natürlich eine Menge an (streng) geheimen Daten an, auf die ausschließlich die Beteiligten und Verantwortlichen Zugriff haben - sollte man jedenfalls annehmen.
Dieser unbestreitbare Fahndungserfolg dient einigen politischen Amtsinhabern als Steilvorlage, der heiß diskutierten Schäuble'schen Online-Durchsuchung mittels Bundestrojaner mit größerem Nachdruck zur Akzeptanz zu verhelfen, und hat damit offenstichtlich Erfolg.
Soweit so gut, zu den Online-Durchsuchungen kann man (für den Moment der Einfachheit halber) stehen wie man will, aber wenn ich mir bewusst mache, dass Dank des Bundestrojaners intimste und privateste Daten (die werden soweit ich weiß nach der - bekanntlich nicht auszuschließenden - versehentlichen Erfassung erst dann gelöscht, wenn sie von Irgendwem - gottweiß wer das sein mag - als ebendiese identifiziert worden sind) über mich u.a. in diese Hände gelangen, dann bin ich einfach sprach- und fassungslos.
Ja, klar, menschliches Versagen gibt es überall und niemand unter uns ist davor sicher, aber verdammtnochmal in diesem Fall ging es um geheimste Ermittlungsakten, die durch einen kleinen Fehler eines Einzelnen an die Quasi-Öffentlichkeit gelangt sind. Natürlich wird der Kopf des nachlässigen Beamten rollen, wie man so schön sagt, und auch zu Recht, aber meiner Meinung nach gehören die Köpfe seiner Vorgesetzten, bzw. die der Verantwortlichen für die polizeiinterne Sicherheit in denselben Korb - mit derselben Begründung. Bei so vertraulichen Daten, die geeignet sind, die Sicherheit des Landes zu gefährden, muss sichergestellt sein, dass sie durch den Fehler eines Einzelnen unter keinen Umständen Ungefugten zugänglich gemacht werden können. Das Vier- oder Sechs-Augen-Prinzip ist schon für weitaus trivialere Umstände zum Einsatz gekommen. Die Deutschen sind doch sonst nicht so reglementierungsfaul, wie der nahezu alltägliche Behördenwahnsinn beweist.
Wo soll denn das hinführen? Sind dann hier auch solche "Unfälle" möglich, dass ein Bomber das gesamte Land bereist, bevor irgendwer feststellt, dass dieses Flugzeug durch den Fehler eines Einzelnen mit sechs scharfen Atombomben bewaffnet war? Na vielen Dank auch...
Eine Behörde, die kaum dazu in der Lage ist, sich um die eigene Sicherheit zu kümmern, soll für den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung sorgen. Es ist was faul im Staate Dänemark...
Dieser unbestreitbare Fahndungserfolg dient einigen politischen Amtsinhabern als Steilvorlage, der heiß diskutierten Schäuble'schen Online-Durchsuchung mittels Bundestrojaner mit größerem Nachdruck zur Akzeptanz zu verhelfen, und hat damit offenstichtlich Erfolg.
Soweit so gut, zu den Online-Durchsuchungen kann man (für den Moment der Einfachheit halber) stehen wie man will, aber wenn ich mir bewusst mache, dass Dank des Bundestrojaners intimste und privateste Daten (die werden soweit ich weiß nach der - bekanntlich nicht auszuschließenden - versehentlichen Erfassung erst dann gelöscht, wenn sie von Irgendwem - gottweiß wer das sein mag - als ebendiese identifiziert worden sind) über mich u.a. in diese Hände gelangen, dann bin ich einfach sprach- und fassungslos.
Ja, klar, menschliches Versagen gibt es überall und niemand unter uns ist davor sicher, aber verdammtnochmal in diesem Fall ging es um geheimste Ermittlungsakten, die durch einen kleinen Fehler eines Einzelnen an die Quasi-Öffentlichkeit gelangt sind. Natürlich wird der Kopf des nachlässigen Beamten rollen, wie man so schön sagt, und auch zu Recht, aber meiner Meinung nach gehören die Köpfe seiner Vorgesetzten, bzw. die der Verantwortlichen für die polizeiinterne Sicherheit in denselben Korb - mit derselben Begründung. Bei so vertraulichen Daten, die geeignet sind, die Sicherheit des Landes zu gefährden, muss sichergestellt sein, dass sie durch den Fehler eines Einzelnen unter keinen Umständen Ungefugten zugänglich gemacht werden können. Das Vier- oder Sechs-Augen-Prinzip ist schon für weitaus trivialere Umstände zum Einsatz gekommen. Die Deutschen sind doch sonst nicht so reglementierungsfaul, wie der nahezu alltägliche Behördenwahnsinn beweist.
Wo soll denn das hinführen? Sind dann hier auch solche "Unfälle" möglich, dass ein Bomber das gesamte Land bereist, bevor irgendwer feststellt, dass dieses Flugzeug durch den Fehler eines Einzelnen mit sechs scharfen Atombomben bewaffnet war? Na vielen Dank auch...
Eine Behörde, die kaum dazu in der Lage ist, sich um die eigene Sicherheit zu kümmern, soll für den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung sorgen. Es ist was faul im Staate Dänemark...
Geschrieben von Sven Grounsell
in Tagesgeschehen
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Freitag, 7. September 2007 19:15
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Schon abmahnwürdige Wörter GEZählt?
Was die GEZ derzeit treibt, hat es nur knapp in das Sommerloch geschafft.
Ausgerechnet ein "Unternehmen", welches sich u.a. verbrecherischer Mittel bedient, um sich unrechtmäßig Zugang zu Privatwohnungen zu verschaffen¹, an Dreistigkeit also kaum zu überbieten ist, mahnt die Betreiber einer Informationsseite ab, da sie "Irreführende und falsche Begriffsverwendung" auf ihren Seiten verwende. Ausgerechnet der Laden, der sogar öffentlich propagiert, dass seine MItarbeiter im gewerbsmäßigen Stil irreführende und falsche Tatsachenbehauptungen (um die es in der Abmahnung übrigens auch geht) verwenden. (Nebenbei: Hängen die GEZ-Plakate eigentlich noch, auf denen vier junge Frauen abgebildet sind nebst dem Satz "Eine dieser netten Damen arbeitet für uns - nur wir wissen, welche"?)
Zumindest das ZDF hat sich implizit von den neuerlichen Dreistigkeiten der GEZ distanziert: "die GEZ ist nicht vom ZDF beauftragt." Ansonsten halten sich die Öffentlich-Rechtlichen in dieser Sache bedeckt, bzw. wiegeln wie die ARD in Abstimmung mit der GEZ eher ab. Doch auch in der Politik sind kritische Stimmen zu den aktuellen GEZ-Eskapaden zu hören. So sagte der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, "wie auch immer das Abmahnschreiben rechtlich zu beurteilen ist, aus politischer Sicht ist es eine Absurdität."
"Absurd" ist auch der mildeste Begriff, der mir zu den Umformulierungen einfällt, die die GEZ den Betreibern von akademie.de nahelegt.
Hier die von akademie.de freundlicherweise veröffentlichte Liste der beanstandeten Begriffe nebst GEZ-konformer Alternative:
(Ich hoffe, damit ein wenig den/die Server von akademie.de ein wenig entlasten zu können)
¹) Um diese Behauptung zu belegen, bevor die allseits geliebte Gebühreneinzugszentrale mir auch einen freundlichen Brief schickt: Es trug sich im Sommer 1996 in der niederrheinischen Kleinstadt Goch zu, dass an der Türe des Hauses, welches ich zu der Zeit gemeinsam mit meinem Vater bewohnte, ein GEZ-Mitarbeiter mittels Betätigung der Türklingel um Aufmerksamkeit suchte. Dieser gab sich jedoch nicht als ebensolcher aus, sondern behauptete, von den Stadtwerken zu kommen (ja, zumindest damals waren die noch nicht privatisiert) und irgendwas, das er mir nicht naeher erläutern konnte oder wollte (warum wohl?), an den Zählern für Gas, Strom und Wasser machen zu müssen. Untermalt wurde das Gesamtbild von einem verschlissenen Blaumann und irgendeinem Zettel mit einem Briefkopf (der den Schreiben der Stadtwerke im Übrigen so gar nicht ähnlich sah), der mir für den Bruchteil einer Sekunde unter die Nase gehalten wurde und dann auf Nimmerwiedersehen in den Untiefen des Blaumanns verschwand. Jedenfalls beharrte der vorgebliche Stadtbedienstete darauf, dass er dazu in die Wohnung müsse, obwohl ich ihm mehrfach versichert habe, dass sämtliche Zähler im Keller zu finden seien, und er dort gern unter meiner Aufsicht das erledigen könne, was er laut seinem Auftrag dort zu machen habe. Aufgrund seines hartnäckigen Beharrens darauf, dass er in den Wohnbereich müsse, habe ich diesem netten Herrn dann schlussendlich den Zutritt ins Haus verweigert.
Wenige Tage darauf flatterten zwei Schreiben der GEZ in unseren Briefkasten - eines an "Herrn Rae", sowie eines an "Herrn Costas" (Mein Vater hatte aus einem Scherz heraus "Rae & Costas" auf unser Klingelschild geschrieben, da ich zu der Zeit in einem griechischen Restaurant gekellnert hatte). Bis zu den Briefen dachte ich, dass das ein gewöhnlicher Verbrecher war, der wie ich die wenige Wochen zuvor ausgestrahlte Sendung von "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" gesehen hatte, wo eine ähnliche Masche vorgestellt wurde.
Ausgerechnet ein "Unternehmen", welches sich u.a. verbrecherischer Mittel bedient, um sich unrechtmäßig Zugang zu Privatwohnungen zu verschaffen¹, an Dreistigkeit also kaum zu überbieten ist, mahnt die Betreiber einer Informationsseite ab, da sie "Irreführende und falsche Begriffsverwendung" auf ihren Seiten verwende. Ausgerechnet der Laden, der sogar öffentlich propagiert, dass seine MItarbeiter im gewerbsmäßigen Stil irreführende und falsche Tatsachenbehauptungen (um die es in der Abmahnung übrigens auch geht) verwenden. (Nebenbei: Hängen die GEZ-Plakate eigentlich noch, auf denen vier junge Frauen abgebildet sind nebst dem Satz "Eine dieser netten Damen arbeitet für uns - nur wir wissen, welche"?)
Zumindest das ZDF hat sich implizit von den neuerlichen Dreistigkeiten der GEZ distanziert: "die GEZ ist nicht vom ZDF beauftragt." Ansonsten halten sich die Öffentlich-Rechtlichen in dieser Sache bedeckt, bzw. wiegeln wie die ARD in Abstimmung mit der GEZ eher ab. Doch auch in der Politik sind kritische Stimmen zu den aktuellen GEZ-Eskapaden zu hören. So sagte der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, "wie auch immer das Abmahnschreiben rechtlich zu beurteilen ist, aus politischer Sicht ist es eine Absurdität."
"Absurd" ist auch der mildeste Begriff, der mir zu den Umformulierungen einfällt, die die GEZ den Betreibern von akademie.de nahelegt.
Hier die von akademie.de freundlicherweise veröffentlichte Liste der beanstandeten Begriffe nebst GEZ-konformer Alternative:
1.) Falsche Einzelbegriffe
Hierzu zählt zunächst die Nutzung nicht existenter Begriffe, die offenbar nur dazu dient, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen.
Falsch:
Richtig:
GEZ-Gebühren
gesetzliche Rundfunkgebühren
GEZ für PC zahlen
gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-frei
von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Gebührenpflicht
gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht
GEZ-gebührenfrei
von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Rundfunkgebühr
gesetzliche Rundfunkgebühr
PC-"Wegelagerei-Gebühr" der GEZ
gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-Gebührenfahnder
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
GEZ-Fahnder
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
GEZ-Zwangsanmeldung
Begriff nicht existent, da bei einer gesetzlichen Gebührenpflicht keine Zwangsanmeldung möglich ist
GEZ-Anmeldung
gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte
GEZ-Abmeldung
gesetzlich vorgesehene Abmeldung der angemeldeten zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte
GEZ-Anschreiben
Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Brief
Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Briefserien
mehrere Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Gebührenbescheid
Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
GEZ-Widerspruchsbescheid
Widerspruchsbescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
GEZ-Antwortbogen
dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV
GEZ-Fälle
Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht
GEZ-Verweigerer
offenbar sind hiermit Schwarzseher und/oder -hörer gemeint
2.) Nicht auf die GEZ bezogene falsche Begriffe:
Daneben verwenden Sie folgende weitere falsche Begriffe:
Falsch:
Richtig:
PC-Rundfunkgebühren
gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
PC-Gebühr
gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Privatfahnder
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Gebührenjäger
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Gebührenhäscher
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Provisionsjäger
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Fangprämie
Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Kopfprämie
Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Jagdrevier des Gebührenfahnders
Bezirk des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Mitglied der Rundfunkgebührenzahler
Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht
(Ich hoffe, damit ein wenig den/die Server von akademie.de ein wenig entlasten zu können)
¹) Um diese Behauptung zu belegen, bevor die allseits geliebte Gebühreneinzugszentrale mir auch einen freundlichen Brief schickt: Es trug sich im Sommer 1996 in der niederrheinischen Kleinstadt Goch zu, dass an der Türe des Hauses, welches ich zu der Zeit gemeinsam mit meinem Vater bewohnte, ein GEZ-Mitarbeiter mittels Betätigung der Türklingel um Aufmerksamkeit suchte. Dieser gab sich jedoch nicht als ebensolcher aus, sondern behauptete, von den Stadtwerken zu kommen (ja, zumindest damals waren die noch nicht privatisiert) und irgendwas, das er mir nicht naeher erläutern konnte oder wollte (warum wohl?), an den Zählern für Gas, Strom und Wasser machen zu müssen. Untermalt wurde das Gesamtbild von einem verschlissenen Blaumann und irgendeinem Zettel mit einem Briefkopf (der den Schreiben der Stadtwerke im Übrigen so gar nicht ähnlich sah), der mir für den Bruchteil einer Sekunde unter die Nase gehalten wurde und dann auf Nimmerwiedersehen in den Untiefen des Blaumanns verschwand. Jedenfalls beharrte der vorgebliche Stadtbedienstete darauf, dass er dazu in die Wohnung müsse, obwohl ich ihm mehrfach versichert habe, dass sämtliche Zähler im Keller zu finden seien, und er dort gern unter meiner Aufsicht das erledigen könne, was er laut seinem Auftrag dort zu machen habe. Aufgrund seines hartnäckigen Beharrens darauf, dass er in den Wohnbereich müsse, habe ich diesem netten Herrn dann schlussendlich den Zutritt ins Haus verweigert.
Wenige Tage darauf flatterten zwei Schreiben der GEZ in unseren Briefkasten - eines an "Herrn Rae", sowie eines an "Herrn Costas" (Mein Vater hatte aus einem Scherz heraus "Rae & Costas" auf unser Klingelschild geschrieben, da ich zu der Zeit in einem griechischen Restaurant gekellnert hatte). Bis zu den Briefen dachte ich, dass das ein gewöhnlicher Verbrecher war, der wie ich die wenige Wochen zuvor ausgestrahlte Sendung von "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" gesehen hatte, wo eine ähnliche Masche vorgestellt wurde.
Geschrieben von Sven Grounsell
in Blödsinn, Geschmacklos, Sprache, Tagesgeschehen
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Freitag, 24. August 2007 15:20
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Noch mehr Preis, noch mehr Asien
Schon hart, wofür die armen Asiaten so alles herhalten müssen.
Mittlerweile sind, wie die Autofahrer unter uns sicher festgestellt haben, auch die Preise für Normal-Benzin kräftig angestiegen. Das hat natürlich nichts mit der Ferienzeit zu tun, sondern, so ist aus den Konzernzentralen der Ölmultis zu hören, mit dem Umstand, dass in den USA und in China (!) der Absatz von Raffinerieprodukten eine extreme Steigerung erfahren hat. Ahja.
ADAC und AvD sind sich allerdings einig, dass das eine Vorbereitung darauf ist, dass das Normal-Benzin abgeschafft werden soll und deswegen die preisliche Angleichung an Super-Benzin vorangetrieben wird. Grund soll sein, dass die Ölkonzerne die doppelten Laberhaltungs- und Transportkosten einsparen wollen.
Es sei jedem selbst überlassen zu entscheiden, welches der beiden Argumente das blödsinnigere ist...
Mittlerweile sind, wie die Autofahrer unter uns sicher festgestellt haben, auch die Preise für Normal-Benzin kräftig angestiegen. Das hat natürlich nichts mit der Ferienzeit zu tun, sondern, so ist aus den Konzernzentralen der Ölmultis zu hören, mit dem Umstand, dass in den USA und in China (!) der Absatz von Raffinerieprodukten eine extreme Steigerung erfahren hat. Ahja.
ADAC und AvD sind sich allerdings einig, dass das eine Vorbereitung darauf ist, dass das Normal-Benzin abgeschafft werden soll und deswegen die preisliche Angleichung an Super-Benzin vorangetrieben wird. Grund soll sein, dass die Ölkonzerne die doppelten Laberhaltungs- und Transportkosten einsparen wollen.
Es sei jedem selbst überlassen zu entscheiden, welches der beiden Argumente das blödsinnigere ist...
Geschrieben von Sven Grounsell
in Blödsinn, Tagesgeschehen
am
Mittwoch, 15. August 2007 16:33
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Vanager, die...
...ach keine Ahnung wievielte.
Jedenfalls enttäuschen die Jungs mich nicht und entsprechen der Analogie zum Horrorstreifen erneut, indem sie eine weitere, noch schlechtere und geschmacklose Fortsetzung bringen:
Sagt mal, Jungs - Was zur Hölle wollt Ihr denn von mir?
Selbst aus Scientology, den Zeugen Jehovas, oder der Nazi-Szene kann man anscheinend leichter aussteigen als bei Euch.
Im Übrigen: Wo bleibt denn nun Euer Anwalt? Meiner ist schon ganz traurig, da er den versprochenen Fall immer noch nicht bekommen hat...
Jedenfalls enttäuschen die Jungs mich nicht und entsprechen der Analogie zum Horrorstreifen erneut, indem sie eine weitere, noch schlechtere und geschmacklose Fortsetzung bringen:
vanager.com [Support]an support
31. Jul.
Sehr geehrter Vanager-Kunde,
wir führen in der Nacht vom 01. auf den 02.08.2007 ein Neustart auf Hostsystem 35 durch. Dadurch werden Ihre virtuellen Server auf diesem Hostsystem circa für 15 Minuten nicht erreichbar sein; der Update-Vorgang beginnt um 1 Uhr morgens am 02.08.2007.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Sagt mal, Jungs - Was zur Hölle wollt Ihr denn von mir?
Selbst aus Scientology, den Zeugen Jehovas, oder der Nazi-Szene kann man anscheinend leichter aussteigen als bei Euch.
Im Übrigen: Wo bleibt denn nun Euer Anwalt? Meiner ist schon ganz traurig, da er den versprochenen Fall immer noch nicht bekommen hat...
Geschrieben von Sven Grounsell
in Blödsinn, Geschmacklos, Technisches
am
Mittwoch, 1. August 2007 20:45
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